Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.0.327 |
Signatur Archivplan: | CA 1.0.327 |
Titel: | Gehaltserhöhung für die Professoren der Theologischen, Juridischen und Philosophischen Fakultäten. |
Entstehungszeitraum: | 13.09.1805 - 10.12.1805 |
Schachtelnummer: | 8 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 316 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch ein Hofdekret vom 8. August die Gehälter der Professoren der Philosophischen, Juridischen und Theologischen Fakultäten an das neue Schema für die Universität Krakau und das Lyzeum von Lemberg angepaßt wird. Die Gehaltsabstufungen richten sich einerseits nach den Lehrgegenständen, andererseits nach dem Alter der Professoren und werden im Dekret genau aufgelistet. Für Wien werden höhere Gehälter berechnet, da die Lebenskosten höher sind. Professoren der Theologischen Fakultät, die Ordensgeistliche sind, sollen ein um 200 fl. niedrigeres Gehalt als Weltpriester erhalten. Professoren der Philosophischen Fakultät, die Geistliche sind, sollen das ihrem Rang entsprechende Gehalt für Professoren der Theologischen Fakultät erhalten. Die Gehälter für die geistlichen Professoren werden aus dem Religionsfond bezahlt. Für die Medizinischen Fakultäten wurden keine Gehaltsabstufungen erarbeitet, da die meisten Mediziner ohnehin Nebeneinkünfte durch ihre Praxis hätten. Bei Neuausschreibungen soll immer die niedrigste Lohnstufe angesetzt werden. Professoren, die derzeit mehr verdienen als dieses Gehaltsschema vorschreibt, sollen die höheren Bezüge weiterhin ad personam erhalten. Weiters wird der Universität befohlen, einen Bericht über die derzeitigen Gehälter der Professoren und über eventuelle Erhöhungen nach dem neuen Schema zu verfassen - Wien, 13. September 1805. Das Konsistorium schickt das geforderte Verzeichnis mit den bisherigen und den neuen Gehältern der Professoren an die Regierung und berichtet, daß die Professoren Reyberger, Reichenberger, Steindl, Darnaut, Braig, Ambschell, Hemmer [Hammer], Blaha, Liebel und Döttler höhere Gehälter erhalten. Im Falle der Professoren Liebel und Döttler wird die Erhähung durch ihre über 20-jährigen Dienstzeiten begründet. Das Gehalt des Professores Jahn würde, falls dieser die Lehrkanzel behält, vom Studienfond gezahlt - Wien, 10. Dezember 1805. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Beilage zum Bericht des Konsistoriums fehlt. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23034 |
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