AT-UAW/CA 1.0.341 Abführung der Matrikeltaxen an die Niederösterreichische Regierung., 1806.11.13-1835.10.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.341
Signatur Archivplan:CA 1.0.341
Titel:Abführung der Matrikeltaxen an die Niederösterreichische Regierung.
Entstehungszeitraum:13.11.1806 - 24.10.1835
Schachtelnummer:8
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 330
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:93 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Rektor und Konsistorium den Erhalt der Matrikeltaxen für die Schuljahre 1805 und 1806 und teilt ihnen mit, daß die Einwendungen der Juridischen und Medizinischen Fakultät wegen ihrer Mitarbeit an der Rechnungen der Matrikeltaxen für unstatthaft befunden wurden. Das Konsistorium wird angewiesen, die beiden Fakultäten wegen ihrer Einwände zu ermahnen - Wien, 13. November 1806.
Das Konsistorium berichtet der Regierung, daß in der heutigen Konsistorialsitzung die Dekane der Juridischen und Medizinischen Fakultät wegen ihrer Einwendungen ermahnt wurden. Diese haben darauf geantwortet, daß die geforderte Kontrolle nicht einfach zu bewerkstelligen sei, da für jeden Studenten, der juridische oder medizinische Studien beginnt, nachzuprüfen sei, welche Taxe er zu zahlen habe. Das Konsistorium schlägt vor, daß künftig kein Student bei der Juridischen oder Medizinischen Fakultät eingetragen werde, der nicht bereits in die Hauptmatrikel eingetragen ist. Das Jahr der Immatrikulation und die bezahlte Taxe soll in das Fakultätsprotokoll eingetragen werden. Auf diese Weise soll der Vergleich erleichtert werden - Wien, 26. November 1806.
Reg. Nr. 1 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang von 690 fl. 60 kr. an Matrikeltaxen für 1806/07 und die Weiterleitung dieser Summe an das allgemeine Kameralzahlamt - Wien, 5. November 1807.
Reg. Nr. 2 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang von 614 fl. 50 kr. an Matrikeltaxen für 1807/08 [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 7. Dezember 1808.
[daran angeheftet]: Das Konsistorium überreicht der Regierung die Matrikeltaxen und die dazu gehörigen Rechnungen für 1807/08 in der Höhe von 614 fl. 50 kr. - Wien, 29. November 1808.
Reg. Nr. 3 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, die Matrikeltaxen für das Jahr 1808 ohne weitere Verzögerung an das Niederösterreichische Provinzialzahlamt abzuführen - Wien, 2. März 1809.
Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die Matrikeltaxen für 1808 in der Höhe von 614 fl. 50 kr. bereits abgeführt wurden. Die Taxen für das laufende Schuljahr können zwar abgeführt werden; die Abrechnungen dazu können erst da erst nach Ende des Jahres erstellt werden, da vorher eine ordentliche Abrechnung nicht möglich ist und durch ein Hofdekret vom 26. Juli 1806 verfügt wurde, die Abrechnungen erst nach den zweiten Semestralprüfungen zu machen [Konzept] - Wien, 9. März 1809.
Reg. Nr. 4 ad 330: Reinschrift des Konsistorialberichtes vom 9. März 1809 an die Niederösterreichische Regierung (s.o.).
Reg. Nr. 5 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang von 603 fl. an Matrikeltaxen für 1808/09 [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 30. November 1809.
[daran angeheftet]: Das Konsistorium schickt die Matrikeltaxen für 1808/09 in der Höhe von 603 fl. an die Niederösterreichische Regierung - Wien, 20. November 1809.
Reg. Nr. 6 ad 330: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Andreas Wenzel, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für das Jahr 1808/09 in der Höhe von 345 fl. - Wien, 18. November 1809.
Reg. Nr. 7 ad 330:Die Niederösterreichische Regierung beauftragt das Provinzialzahlamt, die Matrikeltaxen für 1809 in der Höhe von 603 fl. beim Studienfond in empfang zu nehmen - Wien, 2. Dezember 1809.
Reg. Nr. 8 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem
Konsistorium, daß sie die Matrikeltaxen für 1809/10 in der Höhe von 460 fl. 40 kr. empfangen haben [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 20. November 1810.
[daran angeheftet]: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Matrikeltaxen für 1809/10 in der Höhe von 460 fl. 40 kr. - Wien, 19. November 1810.
Reg. Nr. 9 ad 330: Der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, Johann Geor g Plenker, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1809/10 in der Höhe von 186 fl. 40 kr. - Wien,, 10. November 1810.
Reg. Nr. 10 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium, daß die Matrikeltaxen für 1809/10 in der Höhe von 460 fl. 40 kr. korrekt berechnet wurden und beauftragt das Provizialzahlamt, das Geld in Empfang zu nehmen - Wien, 21. November 1810.
Reg. Nr. 11 ad 330: Der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, Franz Neumann, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1810/11 in der Höhe von 438 fl. 30 kr. - Wien, 4. November 1811.
Reg. Nr. 12 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Matrikeltaxen für 1810/11 in der Höhe von 876 fl. in Bancozetteln bzw. 175 fl 12 kr. in Einlösscheinen empfangen zu haben [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 20. November 1811.
Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Matrikeltaxen für 1810/11 in der Höhe von 876 fl. in Bancozetteln bzw. 155 fl. 12 kr.[vermutlich Schreibfehler; eig. "175 fl"] in Einlösscheinen - Wien, 19. November 1811.
Reg. Nr. 13 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Matrikeltaxen für 1810/11 in der Höhe von 175 fl. 12 kr. an deb Studienfond weitergeleitet zu haben - Wien, 21. April 1812.
Reg. Nr. 14 ad 330: Der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, Joseph Glycerius Rabischer, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1811/12 in der Höhe von 228 fl. - Wien, 31. Oktober 1812.
Reg. Nr. 15 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang der Matrikeltaxen für 1811/12 in der Höhe von 583 fl. 20 kr. in Wiener Währung [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 26. November 1812.
Ds Konsistorium schickt der Regierung die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1811/12 in der Höhe von 583 fl. 20 kr. - Wien, 20. November 1812.
Reg. Nr. 16 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium, daß das Zahlamt angewiesen wurde, die Matrikeltaxen für 1811/12 in der Höhe von 583 fl. 20 kr.Wiener Währung für den Studienfond in Empfang zu nehmen - Wien, 26. Dezember 1812.
Reg. Nr. 17 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang der Matrikeltaxen für 1812/13 in der Höhe von 717 fl. 20 kr. Wiener Währung [gedruckter Empfangsschein] - Wien, 25. November 1813.
[daran angeheftet]: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Matrikeltaxen für 1812/13 in der Höhe von 717 fl. 20 kr. - Wien, 22. November 1813.
Reg. Nr. 18 ad 330: Der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, Johann Wilhelm Ridler, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1812/13 in der Höhe von 423 fl. - Wien, 20. Oktober 1813.
Reg. Nr. 19 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium, daß das Provinzialzahlamt beauftragt wurde, die Matrikeltaxen für 1812/13 in der Höhe von 717 fl.
20 kr. für den Studienfond in Empfang zu nehmen - Wien, 11. Jänner 1814.
Reg. Nr. 20 ad 330: Das Konsistorium teilt der Philosophischen Fakultät mit, daß die Rechnungen für die Matrikeltaxen für 1813/14 von der Regierung akzeptiert wurden - Wien, 20. Februar 1815.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Matrikeltaxen für 1813/14 in der Höhe von 739 fl. an den Studienfond weitergeleitet wurde - Wien, 9. Februar 1815.
Reg. Nr. 21 ad 330: Das Konsistorium teilt der Philosophischen Fakultät, mit daß die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1814/15 von der Niederösterreichischen Regierung akzeptiert wurden - Wien, 31. Jänner 1816.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1815 in der Höhe vo n 752 fl. akzeptiert wurden - Wien, 18. Jänner 1816.
Reg. Nr. 22 ad 330: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung bestätigt der Regierung, daß die von den der Universität abgeführten Matrikeltaxen für 1816 in der Höhe von 791 fl. 20 kr. richtig sind und das Geld deshalb an den Studienfond weitergeleitet werden kann - Wien, 17. April 1817.
Reg. Nr. 23 ad 330: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung teilt der Regierung mit, daß die Matrikeltaxen für 1816/17 in der Höhe von 863 fl. an den Studienfond übertragen werden sollen - Wien, 25. Dezember 1817.
Reg. Nr. 24 ad 330: Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen für die Matrikeltaxen für 1817/18 in der Höhe von 1 002 fl. [nur Seite mit Adresse und Vermerken vorhanden] - Wien, 13. Jänner 1819.
Reg. Nr. 25 ad 330: Der ehemalige Dekan der Philosophischen Fakultät, Martin Wikosch, schickt dem Rektor und Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1818/19 in der Höhe von 395 fl. 20 kr. - Wien, 4. November 1819.
Reg. Nr. 26 ad 330: Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen für die Matrikeltaxen für 1818/19 in der Höhe von 1162 fl. [nur Seite mit Adresse und Vermerken vorhanden] - Wien, 27. Dezember 1819.
Reg. Nr. 27 ad 330: Das Universitätskonsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1819/20 in der Höhe von 1 006 fl. 19 kr. - Wien, 25. November 1820.
Beilagen: Die Philosophische Fakultät schickt dem Konsistorium die von der Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1819/20 in der Höhe von 511 fl. 30 kr. Wiener Währung und 116 fl. 30 kr. Konventionsmünze - Wien, 10. November 1820.
Rechnung der Philosophischen Fakultät über die 1819/20 eingenommenen Matrikeltaxen und der Ausgaben [Beilage zum Bericht der Philosophischen Fakultät] - Wien, 10. November 1820.
Rechnung des Carl Weishofer über 12 fl. Wiener Währung für ein Ries kleines Postpapier [Beilage A zur Matrikelabrechnung der Philosophischen Fakultät] - Wien, 20. Jänner 1820.
Rechnung des Buchdruckers Überreuter über 7 fl. Wiener Währung für den Druck von Matrikelscheinen [Beilage B zur Matrikelabrechnung der Philosophischen Fakultät] - Wien, 1. Februar 1820.
Reg. Nr. 28 ad 330: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1820/21 in der Höhe von 1 092 fl. CM [nur Seite mit Adresse und Vermerken vorhanden] - Wien, 16. Jänner 1822.
Reg. Nr. 29 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1821/22 und die Abführung von 1 064 fl. 20 kr. CM an den Studienfond -
Wien, 9. Jänner 1823.
Reg. Nr. 30 ad 330: Die Niederösterreichische Provinzialbuchhaltung bestätigt der Regierung die Richtigkeit der Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1823 [nur Seite mit Adresse und Vermerken vorhanden] - Wien, 26. Dezember 1823.
Reg. Nr. 31ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1823/24 in der Höhe von 919 fl. 20 kr. CM - Wien, 2. März 1825.
Reg. Nr. 32 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt den Empfang der Matrikeltaxen für 1824/25 in der Höhe von 924 fl. CM [Zusammenfassung von Originalen?] - Wien, 9. März 1826.
Reg. Nr. 33 ad 330: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Johann Franz Hieber, schickt dem Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen für 1826/27 in der Höhe von 380 fl. - Wien, 18. Oktober 1827.
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Matrikeltaxen für 1826/27 - Wien, 13. Dezember 1827.
Reg. Nr. 34 ad 330: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Franz Michael Reisser, schickt dem Konsistorium die von der Philosophischen Fakultät eingenommenen Matrikeltaxen f ür 1827/28 in der Höhe von 330 fl. 30 kr. - Wien, 20. Oktober 1828.
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Matrikeltaxen für 1827/28 in der Höhe von 651 fl. 20 kr. CM - Wien, 24. November 1828.
Reg. Nr. 35 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Matrikeltaxen für 1828/29 und den Empfang der Summe durch den Niederösterreichischen Studienfond - Wien, 1. Dezember 1829.
Reg. Nr. 36 ad 330: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen für die Matrikeltaxen für 1829/30 - Wien, 12. Oktober 1830.
Reg. Nr. 37 ad 330: Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1829/30 in der Höhe von 824 fl 30 kr [Beilage zu Nr. 36].
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Matrikeltaxen für 1829/30 in der Höhe von 824 fl. 30 kr. - Wien, 27. Dezember 1830.
Reg. Nr. 38 ad 330: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1830/31 - Wien, 7. Oktober 1831.
Reg. Nr. 39 ad 330: Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1830/31in der Höhe von 860 fl. 30 kr. [Beilage zu Nr. 38].
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium die Richtigkeit der Matrikeltaxen für 1830/31 in der Höhe von 860 fl. 30 kr. - Wien, 25. Dezember 1831.
Reg. Nr. 40 ad 330: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen der Matrikeltaxen für 1831/32.
Beilage: Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1831/32 in der Höhe von 667 fl. 30 kr.
Reg. Nr. 41 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß laut ihrem Bericht über die Matrikeltaxen für 1831/32 ein Betrag von 445 fl. an den Niederösterreichischen Studienfond abzuführen wären; tatsächlich wurden aber 447 fl. 40 kr. abgeführt. Das Konsistorium soll das Entstehen dieser Differenz erklären - Wien, 30. November 1832.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Differenz von 2 fl. 40 kr., die zwischen dem an den Studienfond abgeführten Betrag und der abschließenden Rechnung für 1831/32 besteht, auf einen Rechenfehler zurückzuführen ist, der erst bei der Schlußabrechnung bemerkt
wurde - Wien, 14. Dezember 1832.
Reg. Nr. 42 ad 330: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1832/33 - Wien, 10. Oktober 1833.
Beilage: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1832/33.
Reg. Nr. 43 ad 330: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung stellt dem Universitätaktuar Joseph von Scheidlein und dem Notar der Philosophischen Fakultät, Prof. Baumgartner über die Matrikeltaxen für 1832/33 ein Buchhaltungsattestat aus - Wien, 8. Dezember 1833.
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium, daß die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1832/33 in der Höhe von 741 fl. korrekt waren - Wien, 14. Dezember 1833.
Reg. Nr. 44 ad 330: Die Universität schickt die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1833/34 an die Niederösterreichische Regierung - Wien, 16. Oktober 1834.
Beilage: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1833/34.
Reg. Nr. 45 ad 330: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Prüfung der Matrikeltaxenrechnungen für 1833/34 ergeben hat, daß der an den Studienfond abzuführende Betrag anstatt der tatsächlich abgeführten 631 fl. 40 kr. nur 631 fl. 20 kr. betragen sollte. Bei der Abführung der Matrikeltaxen der Philosophischen Fakultät wurden von Prof. Baumgartner 20 kr. mehr abgeführt. Dieser Mehrbetrag soll von den Matrikeltaxen der Fakultät für 1835 abgezogen werden - Wien, 17. November 1834.
Beilage: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung stellt dem Un iversitätssyndicus Heintl, dem Aktuar Scheidlein und dem Notar der Philosophischen Fakultät, Baumgartner für die Matrikeltaxen für 1834 ein Buchhaltungsattestat aus [Abschrift] - Wien, 12. November 1834.
Das Konsistorium teilt dem Universitätssyndicus Heintl, dem Universitätsaktuar Scheidlein und dem Notar der Philosophischen Fakultät, Baumgartner, den Inhalt des Regierungsdekrets vom 17. November mit - Wien, 8. Jänner 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 1. Jänner 1834 [Schreibfehler; eig. "1835"]: die Rechnung über die Matrikeltaxen für 1834 wird den Rechnungslegern zurückgegeben, der Mehrbetrag von 20 kr. soll bei der Rechnung für 1835 abgezogen werden.
Reg. Nr. 46 ad 330: Das Konsistorium schickt die Rechnungen über die Matrikeltaxen für 1834/35 an die Niederösterreichische Regierung - Wien, 24. Oktober 1835.
Beilage: Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Immatrikulationen für 1834/35.
 

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