AT-UAW/CA 2.0.351 Bericht des Konsistoriums über die Stipendiaten für das 2. Semester 1802 und über die 2. Semestralprüfung., 1803.03.01-1803.03.19 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.351
Signatur Archivplan:CA 2.0.351
Titel:Bericht des Konsistoriums über die Stipendiaten für das 2. Semester 1802 und über die 2. Semestralprüfung.
Entstehungszeitraum:01.03.1803 - 19.03.1803
Schachtelnummer:45
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 346
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:11 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium berichtet der Hofkommission zur Herstellung der Konvikte über die Stipendiaten für das 2. Semester 1802 und über die 2. Semestralprüfung. Johann und Peter Kallminzer haben nur Zeugnisse der 2. Klasse erhalten und sind daher zu ermahnen; Leopold von Schwandtner hat ein Zeugnis nachzureichen. Bei der Haidenburse, dem Goldberg, der Kilber - Vilinischen, Molitorischen, Ohlayischen, Pacherischen, Bricci - Ramingischen und Strohmanzischen Stiftung sind durch den Austritt bzw. Ausschluß von Karl Blaschek, Johann Melly, Karl Christan, Karl Scheidlein, Lorenz Nittel, Johann Beh, Anton Lugitsch, Michael Koppauer, Anton Adamberger und Ignaz Wendel Stipendien frei geworden. Der Stipendiat der Haidenburse Anton Bohdanowitz hat eine Prüfung wiederholt und die 1. Klasse erreicht. Joseph Schifmann und Joseph Tschebulz erhalten so lange keine Stipendien der Goldbergstiftung , bis sie ihre Prüfungen wiederholt haben. Der für die Kilber - Vilinische Stiftung vorgeschlagene Joseph Frieder wurde von der Regierung nicht bestätigt. Der Stipendiat der Mayzenischen Stiftung Anton Söringer erhält sein Stipendium erst dann, wenn er die fehlende Prüfung nachgetragen hat. Dies gilt auch für den Stipendiaten der Ohlayischen Stiftung Friedrich Fischer. Der Stipendiat der Bricci - Ramingischen Stiftung Anton Meixner hat sein Wahlfähigkeitsdekret vorzulegen; dies gilt auch für den Stipendiaten der Rosenburse Anton Beyer. Joseph Liebleuthner muß sein Studienzeugnis nachreichen. Der Kharomannische Stiftplatz ist wegen fehlender Kandidaten nicht besetzt. Der Stipendiat der Rumpfschen Stiftung Sebastian Steinbauer ist gestorben; auch Heinrich Hiermann, der ein Strohmanzisches Stipendium bezogen hat, ist verstorben. Der Stipendiat der Zwirschlagischen Stiftung Franz Bohdanowitz erhält sein Stipendium erst nach Absolvierung der fehlenden Prüfungen. Bei der Engelhartischen Stiftung sind drei Stiftplätze frei, da der Magistrat Korneuburg keine Kandidaten präsentiert hat und die vorgeschlagenen Kandidaten nicht bestätigt wurden. Der Stipendiat der Zwergerischen Stiftung Michael Klumetzky hat eine Prüfung wiederholt und die 1. Klasse erhalten. Der Stipendiat der Salzgeberischen Stiftung Anton Sander muß seine Zeugnisse nachreichen. Insgesamt sind 16 Stipendien neu zu besetzen. Schließlich wird gefragt, ob die Universitätsstipendien künftig erst vom Tag der Bestätigung oder wie bisher ab 1. November bzw. 1. Mai zu laufen beginnen [Konzept und Reinschrift] - Wien, 1. März 1803.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreiche Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß es sich an die Weisungen der Hofkommission zur Herstellung der Konvikte zu halten habe. Die Vorschläge die Stipendien betreffend werden bewilligt. Was den Beginn der Laufzeit betrifft, so wirdauf die Entschließung vom 6. Juni 1785 verwiesen, nach welcher die Universitätsstipendien halbjährlich nach Semesterende zu verteilen sind - Wien, 19. März 1803.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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