AT-UAW/CA 1.3.367 Eigentumsrechte der Universität an der Universitätskirche., 1821.04.26 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.367
Signatur Archivplan:CA 1.3.367
Titel:Eigentumsrechte der Universität an der Universitätskirche.
Entstehungszeitraum:26.04.1821
Schachtelnummer:35
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 366
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung bezüglich der Eigentumsansprüche der Universität auf die Universitätskirche, daß durch eine Entschließung Ferdinands II. vom 21. Oktober 1622 sämtliche Universitätsgebäude den Jesuiten übergeben wurden; diese sollten daraus das Kolleg, die Schule und die Kirche errichten. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens wurde durch eine Entschließung Maria Theresias vom 2. April 1778 die Kirche mit einem Kapital von 65 500 fl. der Universität übergeben; ein weiteres Kapital von 22 500 fl. wurde für die Gehälter der Priester gewidmet. 1780 wurde die Kirche dem Kloster Montserrat übergeben und das Kapital im Universaldepositenamt gelagert. Danach war die Kirche im Besitz des Generalseminars und wurde nach dessen Aufhebung wieder dem Konsistorium übergeben. Auch das Kapital wurde der Universität wieder übergeben. Seit dieser Zeit befinden sich die Obligationen im Universitätsarchiv; der jeweilige Universitätssyndicus ist gleichzeitig Superintendent der Universitätskirche und kümmert sich um die Verwaltung. Die jährlichen Rechnungen gingen immer an das Konsistorium; erst seitdem Zuschüsse aus dem Studienfond notwendig sind, gehen die Rechnungen an die Regierung - Wien, 26. April 1821.
Beilagen [?]: Kaiser Ferdinand II. teilt dem Rektor und dem Jesuitenkolleg in Wien mit, welche Punkte bei der Inkorporierung des Kollegs mit der Universität zu berücksichtigen sind und daß der Stadthalter der niederösterreichischen Länder Leonhard Helfried Graf von Meggau und der niederösterreichische Kanzler Hans Ruprecht Hegemüller zu Kommissarien für die Durchführung der Inkorporierung ernannt wurden - Wien, 21. Oktober 1622 [Abschrift].
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß auf ihr Ansuchen, daß die Übergabe der Kirche an die Universität im Rahmen des am 9. April stattfindenden Restaurationsfestes vor sich gehen soll und der Bezahlung der Gehälter der Priester aus dem Jesuitenfond durch ein Hofdekret vom 14. Mai verfügt wurde, daß die Universitätskirche mit sämtlichen Kapitalien der Univesität übergeben wird. Die von der Universität vorgeschlagenen Gehälter für die Priester - der Präfekt mit 350 fl., je ein Sonn- und ein Feiertagsprediger mit je 400 fl. und vier Beichtväter mit je 100 fl. Gehalt würden ein zusätzliches Kapital von 20 050 fl. bedeuten. Die derzeitigen Einnahmen von 2884 fl. 16 kr., die aus den 65 500 fl. Kapitalien stammen, reichen nicht gänzlich aus. Da der Jesuitenfond derzeit aber schwer belastet ist, wird der Universitätskirche bis zur entgültigen Ausgliederung des notwendigen Kapitals jährlich 800 fl. Zuschuß bewilligt. Die Universität verpflichtet sich, nach Erhalt des Kapitals die Gehälter zur Gänze zu übernehmen. Die jährlichen Kirchenrechnungen ind an die Hofkommission in milden Stiftungssachen zu schicken. Die Universität hat ab 1. Mai die Gehälter für die Priester zu bezahlen. Der Kirchenpräfekt Xaver von Rain, die Priester Carl Mayer, Franz Reicherstorfer, Xavier Munier und Johann Baptist Obermayer erhalten je 350 fl., Joseph Wagner erhält jährlich 200 fl.. Die Universität erhält ab diesem Zeitpunkt 800 fl. aus dem Jesuitenfond angewiesen - Wien, 2. April 1778 [Abschrift].
Auszug aus dem Grundbuch der Stadt Wien: Das Universitätshaus und ehemalige Stubenvollsche Haus wurde 1625 von den Jesuiten gekauft und der Universität übergeben. Bis 1754 war dafür keine Steuer zu bezahlen. Der Rektor und das Konsistorium verpflichten sich, der Stadt Wien künftig die Grundsteuer zu bezahlen und erhalten dafür die 1627 erlegte
Summe zurück - Wien, 23. Jänner 1754 [Abschrift].
Notiz: auf dem Universitätsplatz, wo jetzt die Kirche, der k.k. Konvikt und das akademische Schulgebäude sind, befanden sich vor 1622 verschiedene Universitätsgebäude, in denen arme Studenten wohnten. 1622 wurden diese Gebäude den Jesuiten übergeben, damit diese ihr Kolleg mit der Kirche, der Schule und dem Seminar errichten konnten. Dieses Jesuiten kolleg wurde der Universität inkorporiert. In einem Vergleich zwischen den Jesuiten und der Universität wurde beschlossen, daß die Jesuiten der Universität einen Platz für das Konsistorium, die Kanzlei und das Archiv zur Verfügung stellen müssen; 1625 kauften die Jesuiten das Stubenvollsche Haus und übergaben es der Universität. Über diese Übergabe des heutigen alten Universitätshauses gibt es allerdings keine Urkunde; es wurde vermutlich nie eine ausgestellt - undatiert.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 1. 3. 360.
 

Deskriptoren

Einträge:  Rain, Franz Xaver Freiherr von < Theologe; Wien, Universität > (ca. 1724-1794) (Person\R)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23233
 

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