Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.0.379 |
Signatur Archivplan: | CA 1.0.379 |
Titel: | Entschädigungszahlungen für Beamte. |
Entstehungszeitraum: | 25.06.1809 |
Schachtelnummer: | 9 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 367 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 4 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung antwortet dem Konsistorium auf das Gesuch vom 22. Juni, daß nur jene Beamte Entschädigung für die Teilzahlungen ihrer Besoldungen erhalten haben, die von Fonds bezahlt werden, die über genögend Mittel verfügen. Ob diese Verfügung auch für den Studienfond zutrifft, kann derzeit nicht entschieden werden. Denoch wurde das Niederösterreichische Provinzialzahlamt angewiesen, all jenen, die Gehälter und Pensionen aus dem Studienfond beziehen, eine Entschädigung "nach dem Maßstabe des Curses von 200%" auszubezahlen. Bei Nichtgenehigung müssen diese Zahlungen allerdings wieder eingezogen werden - Wien, 25. Juni 1809. [Abschrift] Regierungsdekret vom 8. Mai 1809: Die Beamten, die vom politischen Fond bezahlt werden, sollen eine Entschädigung für die ausgebliebenen Teilzahlungen, die in Konventionsmünze bezahlt wurden, erhalten. Diese Entschädigung soll "nach dem Maaßstabe des Kurses von 200 %" ausbezahlt werden. Die Teuerungszuschüsse werden ebenfalls weiter ausbezahlt - Wien, 8. Mai 1809. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23237 |
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