AT-UAW/CA 1.3.389 Bezahlung der Remuneration für den Aufseher der Universitätswasserleitung für die Jahre 1821 - 1823., 1822.01.26-1824.04.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.389
Signatur Archivplan:CA 1.3.389
Titel:Bezahlung der Remuneration für den Aufseher der Universitätswasserleitung für die Jahre 1821 - 1823.
Entstehungszeitraum:26.01.1822 - 01.04.1824
Schachtelnummer:35
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 388
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:17 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium befiehlt dem Gebäudeinspektor Joseph Holzer, bis zum 12. Februar seinen Bericht zum Gesuch des Brunnenpoliers Joseph Resch wegen Bezahlung seiner Remuneration für die Kontrolle der Universitätswasserleitung im Jahr 1821 abgeben - Wien, 26. Jänner 1822.
Reg. Nr. 1 ad 388: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sie keine Einwände gegen die Bezahlung von 24 fl. WW für den Brunnenpolier Joseph Resch haben, da er für die Wartung der Universitätswasserleitung bereits in den Jahren 1818 - 1820 diese Summe erhalten hat - Wien, 21. Februar 1822.
Reg. Nr. 2 ad 388: Der Brunnenpolier Joseph Resch bittet die Niederösterreichische Regierung um Anweisung der Remuneration für die Wartung der Universitätswasserleitung für das Jahr 1821 in der Höhe von 24 fl. WW - Wien, 9. Jänner 1822.
Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer berichtet dem Konsistorium, daß er keine Einwände habe, die Regierung um die Remuneration für den Brunnenpolier Resch zu bitten, da die Remuneration für die Jahre 1818 - 1820 bewilligt wurden - Wien, 8. Februar 1822.
Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, den Gebäudeinspektor Holzer zu beauftragen, dem Aufseher bei der Universitätswasserleitung Joseph Resch 24 fl. WW als Remuneration für 1821 auszubezahlen - Wien, 26. April 1822.
Das Konsistorium teilt dem Gebäudeinspektor Holzer den Inhalt des Regierungsdekrets vom 26. April mit und beauftragt ihn mit der Auszahlung der Remuneration an Joseph Resch - Wien, 20. Mai 1822.
Reg. Nr. 3 ad 388: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung, daß die Remuneration des Brunnenpoliers Resch für 1822 auf 30 fl. WW erhöht wird. Bis jetzt betrug die Bezahlung immer 24 fl. WW; sein Vorgänger Magauer hat aber bei gleicher Arbeit jährlich 30 fl. WW erhalten - Wien, 13. Jänner 1823.
Reg. Nr. 4 ad 388: Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer berichtet dem Konsistorium, daß ihm nicht bekannt ist, aus welchem Grund der Brunnenpolier Resch für die Aufsicht über die Wasserleitung 24 fl. WW erhält, obwohl sein Vorgänger dafür 30 fl. WW erhalten hat. Deshalb kann er auch keine weitere Befürwortung angeben, als daß Resch seine Arbeit auch dieses Jahr mit großem Fleiß getan hat - Wien, 8. Jänner 1823.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Erhöhung der Remuneration für die Aufsicht über dieWasserleitung abgelehnt wird. Diese wurde 1816 wegen der hohen Preise auf 30 fl. WW erhöht und im Jahr 1818 , nachdem die Lebensmittelpreise wieder gesunken waren, auf Antrag des Universitätskassiers Freyberger auf 24 fl. WW gesenkt. Es gibt derzeit keinen Grund für eine erneute Erhöhung - Wien, 25. April 1823.
Das Konsistorium teilt dem Gebäudeinspektor Holzer den Inhalt des Regierungsdekrets vom 25. April mit - Wien, 6. Mai 1823.
Reg. Nr. 5 ad 388: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung, daß dem Brunnenpolier Resch auch für das Jahr 1823 die 24 fl. WW an Remuneration für die Aufsicht bei der Universitätswasserleitung angewiesen werden - Wien, 3. Februar 1824.
Reg. Nr. 6 ad 388: Der Brunnenpolier Joseph Resch bittet die Niederösterreichische Regierung um die Anweisung der Remuneration für die Aufsicht bei der Universitätswasserleitung für das Jahr 1823 in der Höhe von 24 fl. WW - Wien, 14. Jänner 1824.
Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer berichtet dem Konsistorium, daß er keine Einwände gegen das Gesuch Reschs hat, da die Regierung ihm auch in den letzten Jahren die erbetene Remuneration angewiesen hat - Wien, 16. Jänner 1824.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Universitätskassier angewiesen wurde, dem Brunnenpolier Resch die Remuneration von 24 fl. WW für das Jahr 1823 auszubezahlen - Wien, 1. April 1824.
 

Deskriptoren

Einträge:  Holzer, Joseph < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (1. Hälfte 19. Jht.) (Person\H)
  Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23321
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem