AT-UAW/CA 1.0.435 Bewilligung eines Quartiergeldes für Beamte., 1812.06.23-1816.05.09 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.435
Signatur Archivplan:CA 1.0.435
Titel:Bewilligung eines Quartiergeldes für Beamte.
Entstehungszeitraum:23.06.1812 - 09.05.1816
Schachtelnummer:9
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 423
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:49 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Vizedirektoren und Professoren der vier Fakultäten bitten das Konsistorium, wegen der Auszahlung eines Quartiergeldes an die Beamten beim Kaiser zu intervenieren, daß die Professoren diese Zahlung ebenfalls erhalten. Weiters wird die Verfügung erbeten, daß künftige Vergünstigungen für Beamte automatisch auch für die Professoren gelten sollen. Das Quartiergeld sei für die Professoren deshalb notwendig, da die Wohnungskosten in letzter Zeit sehr gestiegen seien; die Professoren benötigen aber Wohnungen in der Stadt, da sie nur unregelmäßig an der Universität seien. Außerdem würden auch die Universitätsbeamten aus dem Ärarium bezahlt und seien deshalb als Beamte anzusehen. Es werden verschiedene Rechnungen der Universität als Beweis herangezogen, daß dies schon unter Maria Theresia so gehandhabt wurde und verschiedene Allerhöchste Entschließungen zu ähnlichen Fällen zitiert wie die Befreiung der Beamten von der Klassensteuer 1806 und eine nachträgliche Verfügung für die Universitätsbeamten 1807 oder die Gewährunge eines Besoldungsvorschusses und des Percentenzuschusses 1809 für die Beamten, den auch die Unversitätsbeamten erhielten - Wien, 23. Juni 1812.
Das Konsistorium bittet Kaiser Franz I., daß das Quartiergeld, das die übrigen Beamten erhalten haben, auch den Professoren angewiesen wird. Sie berufen sich auf das Dekret vom 5. September, in denen die Professoren den übrigen Beamten weitgehend gleichgestellt werden. Weiters wird argumentiert, daß die Professoren einen großen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen und wegen der Vorlesungen nicht zu weit von der Universität entfernt wohnen können. Deshalb müssen sie größere und teurere Wohnungen beziehen. Die Auszahlung des Quartiergeldes sollte keine finaziellen Schwierigkeiten mit sich bringen, da dafür ein eigener Fond eingerichtet wurde und diese Zahlungen nicht aus dem Studien- oder Religionsfond bezahlt werden müssen. Schließlich wird wieder die Bitte geäußert, daß alle Vergünstigungen für Beamte automatisch auch für die Professoren gelten sollen [Konzept] - Wien, 18. August 1812.
Reg. Nr. 1 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Niederösterreichische Provinzialzahlamt angewiesen wurde, den im beiliegenden Verzeichnis angeführten Beamten das Quartiergeld bis September 1812 auszubezahlen - Wien, 31. Dezember 1812.
Beilage: Verzeichnis der Universitätsbeamten und die Höhe des ihnen zugeteilten Quartiergeldes - Wien, 30. Dezember 1812.
Reg. Nr. 2 ad 423: Die Universität bittet Kaiser Franz I., den Professoren ebenfalls die Zuteilung des Quartiergeldes zu gewähren, das die übrigen Beamten bereits erhalten haben [Reinschrift; s.o.] - Wien, 18. August 1812.
Beilage: Regierungsdekret vom 5. September 1807, wodurch die Professoren von der Klassensteuer befreit werden und ihnen - wie den anderen Beamten - ein Gratisquartal ausbezahlt wird.
Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium die Supplik vom 18. August unter Verweis auf das Dekret vom 31. Dezember 1812 zurück - Wien, 4. Jänner 1813.
Reg. Nr. 3 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß Prof. Reichenberger ebenfalls 150 fl. Quartiergeld erhalten soll; Prof. Bürg könne das Quartiergeld nur dann erhalten, wenn die ihm zugewiesene Wohnung in der Sternwarte nicht geeignet sei - Wien, 18. Februar 1813.
[zusammengeheftet]: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß das dem Prof. Bürg zugewiesene Quartier in der Sternwarte nur als Notbehelf für nächtliche Beobachtungen dienen könne. Prof.
Reichenberger hat sein Quartiergeld in der Höhe von 150 fl. bereits erhalten - Wien, 8. März 1813.
Reg. Nr. 4 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Bericht über das Quartier des Prof. Bürg zur Kenntnis genommen wurde. Das geringere Quartiergeld, das Prof. Reichenberger ausbezahlt wurde, hätte eigentlich Wendelin Simmerdinger ausbezahlt werden sollen. D as Konsistorium soll diesen davon in Kenntnis setzen und den Betrag, der zuviel ausbezahlt wurde, einziehen - Wien, 22. März 1813.
[zusammengeheftet]: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß Wendelin Simmerdinger aus dem Quartiergeldfond nur 50 fl. erhält; weitere 100 fl. erhält er aus dem Religionsfond als Katechet an der Normalschule - Wien, 13. April 1813.
Reg. Nr. 5 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt der Universität, ein Verzeichnis der Universitätsbeamten mit Angabe des letzten ausbezahlten Quartiergeldes innerhalb von 3 Tagen an die Regierung zu schickten - Wien, 31. März 1813.
[zusammengeheftet]: Das Konsistorium schickt das Verzeichnis der Universitätsbeamten an die Regierung - Wien, 5. April 1813.
Reg. Nr. 6 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Auszahlung des Quartiergeldes für den Zeitraum bis zum 23. April bewilligt wurde; in Zukunft wird das Quartiergeld jedem direkt beim Universalkameralzahlamt ausbezahlt. Deshalb erhält jeder Berechtigte ein Verleihungsdekret, das er bei, Zahlamt vorzuweisen hat. Das Quartiergeld für Prof. Vietz konnte nicht bewilligt werden, da dieser eine Wohnung im Tierspital hat - Wien, 24. Mai 1813.
Beilage: Verzeichnis der Universitätsbeamten - Wien, 5. April 1813.
Das Konsistorium teilt in einen Rundschreiben den Beamten der Universitätsbibliothek bzw. den Professoren der vier Fakultäten die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 24. Mai mit [2 Exempl.] - Wien, 1. Juni 1813.
Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß der Bibliothekskustos Otto ein Quartiergeld von 60 fl. erhält, obwohl er eine Wohnung im Bibliotheksgebäude hat - Wien, 4. Juni 1813.
Reg. Nr. 7 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Bibliothekskustos Otto zum Bezug des Quartiergeldes nicht berechtigt sei; deshalb wird er aus dem Verzeichnis der Bezugsberechtigten gestrichen und es wird ihm befohlen, den bereits erhaltenen Betrag bis 24. Juni zu retournieren - Wien, 11. Juni 1813.
Reg. Nr. 8 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium zu berichten, seit wann der Kustos Otto seine Wohnung im Bibliotheksgebäude bewohnt - Wien, 1. Juli 1813.
[zusammengeheftet]: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, das der Kustos Otto seine Wohnung seit 8. Mai 1810 bewohnt - Wien, 10. Juli 1813.
Reg. Nr. 9 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Bibliothekskustos Otto das ihm ausbezahlte Quartiergeld nicht rückerstatten muß - Wien, 15. Oktober 1813.
Reg. Nr. 10 ad 423: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Ausbezahlung des Quartiergeldes an den Vizedirektor Wilde, die Professoren Rembold, Hermann und Ziegler und den Adjunkt Kerschbaumer vom 23. April 1816 bzw. vom 29. September 1815 an bewilligt wurde. Die Verleihungsdekrete werden noch ausgefertigt; der Vizedirektor Wilde erhält kein neues Verleihungsdekret, da er dieses bereits all Professor erhalten hat - Wien, 27. April 1816.
Das Konsistorium teilt den Professoren Krebold, Hermann, Ziegler und dem Adjunkten Kerschbaumer die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 27. April mit [Konzepte; 4 gleichlautende Exempl.] - Wien, 9. Mai 1816.
Das Konsistorium teilt dem Vizedirektor Wilde die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 27. April mit [Konzept] - Wien, 9. Mai 1816.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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