AT-UAW/CA 1.0.469 Änderungen bei der Nationseinteilung, der Wahl der Prokuratoren und des Rektors., 1814.11.05-1814.11.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.469
Signatur Archivplan:CA 1.0.469
Titel:Änderungen bei der Nationseinteilung, der Wahl der Prokuratoren und des Rektors.
Entstehungszeitraum:05.11.1814 - 28.11.1814
Schachtelnummer:10
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 457
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:21 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Studienhofkommission befiehlt dem Konsistorium zu untersuchen, ob und wie der derzeitige Modus der Rektorswahl durch die Prokuratoren der vier Nationen geändert werden kann - Wien, 5. November 1814.
In einem Votum wird die Frage der Änderung der Universitätsverfassung erörtert und Modifikationen vorgeschlagen: in der Frage der Nationeneinteilung soll statt der Rheinischen und Sächsischen Nation eine Italienische und Böhmische Nation eingeführt werden, da dies eher den Einzugsgebieten der Universität entspricht. Das Wahlrecht der Prokuratoren soll erhalten bleiben, allerdings soll das Konsistorium seine Zustimmung zur Wahl geben und die Fakultät, die den Rektor stellt, soll ebenfalls Einfluß nehmen können. Deshalb sollen die Prokuratoren gleich zu Beginn des Schuljahres gewählt werden und sich dann mit dem Studiendirektor, Dekan und Senior der Fakultät, die den Rektor stellt, in Verbindung setzen und dies bei der Wahl berücksichtigen. Nach der Wahl soll zunächst der Gewählte befragt werden, ob er die Wahl annehme; danach wird das Konsistorium informiert. Die Amtsübergabe und Proklamation des neuen Rektors soll wie bisher am St. Andreas - Tag stattfinden. Der Brauch, daß der neue Rektor am Abend ein Souper anläßlich seiner Wahl gibt, sollte nach Meinung des Vortragenden abgeschafft werden. Die Bitte, daß der Rektor keine Bestätigung durch vorgesetzte Behörde braucht, sollte im Bericht an den Hof nicht enthalten sein - undatiert; vor 17. November.
Die Prokuratoren der vier Nationen berichten dem Konsistorium über ihre Meinung zum Konsistorialbericht und bitten, daß dieses Schriftstück dem Bericht beigelegt werde. Die Wahl der Prokuratoren soll bereits Anfang November stattfinden, damit sich die neuen Prokuratoren über die die Kandidaten für das Rektorsamt beraten können. Sie sollen drei mögliche Kandidaten wählen, damit im Falle einer Ablehnung nicht der ganze Wahlvorgang wiederholt werden muß. Zum Vorschlag, die Nationsbezeichnungen zu ändern, meinen sie, daß dies nicht nötig sei. Die Einflußnahme der Fakultäten und ihrer Direktoren gefährde die Wahlfreiheit der Prokuratoren; diese nehmen bei der Wahl ohnehin Rücksicht auf die Wünsche der Fakultäten. Auch eine Bestätigung der Wahl durch das Konsistorium sei nicht nötig, da die Prokuratoren bei der Wahl ja ohnehin darauf achten, nur würdige Kandidaten zu wählen. Auch für den Fall, daß die Prokuratoren sich nicht einigen können, gibt es in den bestehenden Statuten eine Verfügung: in diesem Fall hat der resignierende Rektor die entscheidende Stimme. Eine Änderung ist also auch hier nicht nötig - Wien, 17. November 1814.
Der Dekan der Theologischen Fakultät. Augustin Gruber, erklärt, zu dem Entwurf des Berichts nichts ergänzen zu wollen - Wien, 19. November 1814.
Die Österreichische Nation bittet das Konsistorium, das vorliegenden Schreiben, in dem die Meinung der Nation zur geplanten Änderung der Rektorswahl ausgedrückt wird, dem Bericht an den Hof beizulegen. Sie sprechen sich für eine Beibehaltung der Universitätsverfassung aus, meinen aber, daß eine Anpassung an geänderte Umstände möglich seien. So sollte die Benennung der Nationen dem heutigen Einzugsgebiet angepaßt werden und die Rheinische und Sächsische Nation in Böhmische und Italienische Nation umbenannt werden. Ausländische Studenten sollen einer dieser Nationen zugeteilt werden. Die Wahl der Prokuratoren soll am Ende des Schuljahres für das nächste Jahr vorgenommen werden. Bei der Rektorswahl soll die Fakultät, die den Rektor stellt, 3 Kandidaten nominieren und diese Kandidaten dem Prokurator der
Österreichischen Nation mitteilen. Die Wahl und Proklamation des neuen Rektors soll wie bisher stattfinden; eine Bestätigung ist nicht nötig - Wien, 26. November 1814.
Das Konsistorium berichtet an die Studienhofkommission, daß nach ihrer Einschätzung die derzeitige Nationseinteilung nicht geändert werden müsse. In Bezug auf die Wahl der Prokuratoren und des Rektors werden Modifikationen vorgeschlag en: die Wahl der Prokuratoren soll nicht unmittelbar vor der Rektorswahl, sondern bereits in der ersten Novemberwoche stattfinden. In der zweiten Woche soll die Fakultät, die den Rektor stellt, 3 Kandidaten vorschlagen und diese dem Prokurator der Österreichischen Nation bekanntgeben. In der dritten Woche schließlich soll die Wahl des Rektors durch die Prokuratoren stattfinden. Wenn dieser die Wahl angenommen hat, sollen die Prokuratoren dem Konsistorium Bericht erstatten und am 30. November kann wie bisher die Proklamation des neuen Rektors und die Übergabe der Insignien durch Prokuratoren erfolgen. Das bisher übliche Souper soll künftig wegfallen, da es mit zu hohen Kosten verbunden ist [Konzept] - Wien, 28. November 1814.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Dekret der Studienhofkommission trägt auf Rückseite Bleistiftvermerk mit Hinweis auf Regierungsdekret vom 22. September 1815. Datierung des Votums: Schreiben der Prokuratoren bezieht sich auf Punkte des Votums.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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