AT-UAW/CA 1.0.481 Eintragung der Doktoren in die Fakultätsmatrikel., 1816.02.17-1817.08.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.481
Signatur Archivplan:CA 1.0.481
Titel:Eintragung der Doktoren in die Fakultätsmatrikel.
Entstehungszeitraum:17.02.1816 - 29.08.1817
Schachtelnummer:10
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 469
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium berichtet an die Studienhofkommission, daß die Fakultäten über den Antrag, daß die Doktoren sich in Fakultätsmatrikel eintragen lassen müssen, abgestimmt hätten. Die Theologische und Philosophische Fakultät haben dies abgelehnt, die Juridische und Medizinische Fakultät mit einigen Änderungsvorschlägen bejaht. Das Konsistorium meint, daß für die Juristen die Eintragung in die Fakultätsmatrikel nur dann verpflichtend sein soll, wenn sie nach ihrer Promotion in Wien bleiben und als Advokaten arbeiten oder wenn Doktoren, die an anderen Universitäten promoviert haben, als Professoren nach Wien berufen werden. Für die Doktoren der Medizin soll die Eintragung in die Fakultätsmatrikel ohne Ausnahme gelten - Wien, 17. Februar 1816.
Die Studienhofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß auf die Frage, ob künftig jeder Doktor sich in die Fakultät einschreiben lassen müsse, verfügt wurde, daß dies bei der Philosophischen und Theologischen Fakultät wie bisher gehandhabt werden solle. Nur die Professoren müssen sich verpflichtend einschreiben lassen. Bei der Juridischen und Medizinischen Fakultät soll die Aufnahme in die Fakultät künfitg verpflichtend sein, wenn die Betreffenden in Wien praktizieren wollen. Bei den Medizinern sollen die neupromovierten Doktoren die Möglichkeit haben, noch zwei Jahre lang weiterführende Studien zu betreiben, ohne um die Aufnahme in die Fakultät ansuchen zu müssen. Für Professoren beider Fakultäten ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Absolventen jüdischer Herkunft dürfen in die Fakultäten aufgenommen werden, sie dürfen jedoch keine akademischen Ämter bekleiden. Ansonsten erhalten sie durch den Beitritt keine zusätzlichen Privilegien - Wien, 29. August 1817.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Fol. 2 ohne Signatur; war bei CA 1. 2. 302. Dort kein inhaltlicher Zusammenhang, deshalb hier eingeordnet.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23587
 

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