AT-UAW/CA 2.0.497 Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung., 1813.05.01-1813.06.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.497
Signatur Archivplan:CA 2.0.497
Titel:Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung.
Entstehungszeitraum:01.05.1813 - 29.06.1813
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 485
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:12 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium teilt den Superintendenten der Universitätsstiftungen mit, daß der Rekurs bezüglich der Übergabe der Stiftungsverwaltung abgewiesen wurde. Deshalb sollen die notwendigen Unterlagen bis 3. Juli der Niederösterreichischen Regierung übergeben werden. Die Superintendenten sollen noch die Ende Juni fälligen Zinsen beheben und die Stipendien bezahlen. Die Rechnungen für das Jahr 1812 sollen sie bis Ende Juni abgeben [Konzept] - Wien, 1. Mai 1813.
Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung bezüglich des Berichtes über die Stiftungen um eine Terminaufschub bis Ende September, da die Superintendenten noch Zinsen zu beheben und Stipendien zu bezahlen haben und daher die Rechnungen nicht fertigstellen können. Außerdem möchte das Konsistorium noch einige Unklarheiten beseitigen v.a. die Frage, welche Aufgaben nach Übernahme der Verwaltung beim Konsistorium und den Stiftungssuperintendenten verbleiben; dies geht aus dem Dekret vom 22. Juli 1812 nicht klar hervor [Konzept] - Wien, 7. Mai 1813.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der erbetene Fristaufschub nicht bewilligt werden kann. Die Superintendenten sollen ihre Rechnungen mit Ende Juni abschließen und abgeben; für die Bezahlung der Stipendien sollte sich dadurch kein Problem ergeben, da ohnehin eine Liste mit den Namen der Stipendiaten abzugeben ist. Über die Stiftungshäuser kann noch nichts gesagt werden - Wien, 31. Mai 1813.
Das Konsistorium teilt den Stiftungssuperintendenten mit, daß der erbetene Fristaufschub nicht bewilligt wurde. Die Superintendenten sollen genaue Informationen über das Vermögen der Stiftungen und eventuell vorhandene Stiftungshäuser oder sonstige Realitäten abgeben und ob ein Kassarest vorhanden ist. Weiters sollen sie über die Stiftungsverbindlichkeiten berichten und die Stiftbriefe beilegen und die Rechnungen für 1812 erstellen. Diese Informationen sollen sie bis 24. Juni dem Konsistorium übergeben. Die Rechnungen für 1813 sollen sie abgeben, sobald alle Stipendiaten bezahlt sind [Konzept und 2 Reinschriften mit Unterschriften der Superintendenten] - Wien, 10. Juni 1813.
Anmerkungen zu den einzelnen von der Niederösterreichischen Regierung geforderten Punkten [Konzept; vgl. CA 2. 0. 495, Konsistorialbericht vom 1. Juli] - 29. Juni 1813.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 2. 0. 495.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23636
 

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