AT-UAW/CA 1.3.488 Anschaffung eines Pelzmantels und einer Portierslivree für den Hausmeister des neuen Universitätsgebäudes., 1828.07.24-1831.02.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.488
Signatur Archivplan:CA 1.3.488
Titel:Anschaffung eines Pelzmantels und einer Portierslivree für den Hausmeister des neuen Universitätsgebäudes.
Entstehungszeitraum:24.07.1828 - 08.02.1831
Schachtelnummer:36
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 487
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:16 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß nach der Aussage des Gebäudeinspektors seit der Einführung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes in der Universitätskirche der Hausmeister des neuen Universitätshauses angewiesen wurde, während der Gottesdienste universitätsfremden Personen den Zutritt zur Kirche zu verwehren. Da dieser an Dienstkleidung nur eine Portierslivree, aber keine Winterbekleidung erhält, bittet er um die Bezahlung für einen Pelzmantel, um künftig Krankheiten zu vermeiden. Die Kosten dafür betragen ca. 46 fl. CM. Zusätzlich bittet er noch um eine Kennzeichnung, die ihn als Portier ausweist. Die Gesamtkosten betragen 54 fl. CM. Das Konsistorium schließt sich dieser Bitte an - Wien, 24. Juli 1828.
Reg. Nr. 1 ad 487: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Gesuch des Gebäudeinspektors Joseph Holzer wegen Anschaffung eines Pelzes und der Kennzeichnung als Portier für den Hausmeister abgewiesen wurde - Wien, 12. August 1828.
Reg. Nr. 2 ad 487: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sie bezüglich der Ablehnung des Gesuchs anzumerken haben, daß ihrer Ansicht es noch nicht allgemein bekannt sei, daß die Gottesdienste in der Universitätskirche an Sonn- und Feiertagen nur für Universitätsangehörige seien. Auch den Vorschlag, daß der Hausmeister im Kircheninneren bei der Tür stehe, um Universitätsfremde abzuweisen, sei nicht zweckmäßig. Einerseit wäre es für die Anwesenden störend; andererseits kann auf diese Weise nicht kontrolliert werden, ob die Studenten erst später den Gottesdienst besuchen oder schon früher gehen. Wenn der Diener zur Erfüllung dieser Aufgabe vor der Kirche stehen muß, ist es nur gerechtfertigt, ihm für den Winter ausreichende Bekleidung zuzuteilen. Was die Nichtbewilligung der Portierskennzeichnung betrifft, so erinnert das Konsistorium daran, daß dies bei anderen Bildungsanstalten üblich sei. Außerdem fallen die Kosten dafür kaum ins Gewicht. Deshalb wird um die Bewilligung des Gesuchs gebeten - Wien, 13. November 1828.
[anschließend]: Notiz des Dekans Schönauer, daß er das Gesuch in seiner geänderten Form befürwortet.
Reg. Nr. 3 ad 487: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung auf ihre Anfrage vom 6. Dezember, daß der Hausmeister aus dem Studienfond jährlich 216 fl. CM Gehalt, 13 fl. 12 kr. CM für die Livree, 3 fl. an Stiefelgeld und jährlich 30 fl. für die Sperre der Bäckerstraße erhält. Außerdem erhält er alle zwei Jahre einen neuen Livreemantel und jedes Jahr Jacke und Hose. Aus dem Unterrichtsgelderfond erhält er 24 fl. CM für die Bedienung der Universitätskassa. Seine Aufgaben umfassen das Auf- und Zusperren des neuen Universitätsgebäudes, die Aufsicht in beiden Universitätsgebäuden, Auskünfte für Universitätsfremde, die Reinigung der Halle, die Sperre der Bäckerstraße während der Unterrichtszeit, die Mithilfe bei Prüfungsvorbereitungen und die Universitätskassa - Wien, 9. Dezember 1828.
Reg. Nr. 4 ad 487: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission verfügt hat, daß ein Portier bei der Universität beschäftigt werden soll. Dieses Amt soll mit dem des Hausmeisters vereint bleiben. Deshalb soll für den Hausmeister ein Pelzmantel und die übrige Portierslivree angeschafft werden. Die Kosten von 100 fl. 30 kr. CM werden aus dem Studienfond bezahlt. Der Gebäudeinspektor Holzer soll den Kauf veranlassen - Wien, 12. Jänner 1829.
Reg. Nr. 5 ad 487: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der
Universitätskassier den Antrag gestellt hat, dem Hausmeister den Berufstitel eines Portiers zu verleihen und die Aufschrift an seiner Wohnung dementsprechend zu ändern. Das Konsistorium soll bis 20. März seine Meinung dazu abgeben; die Änderung kann nur dann bewilligt werden, wenn damit keine Gehaltserhöung verbunden ist - Wien, 6. März 1829.
Reg. Nr. 6 ad 487: Das Konsistorium ersucht die Nie derösterreichische Regierung bezüglich ihrer Anfrage über die Verleihung des Portierstitel an den Hausmeister um Fristverlängerung bis 15. Mai, da bis Anfang Mai keine Konsistorialsitzungen abgehalten werden [Konzept] - Wien, 20. März 1829.
Reg. Nr. 7 ad 487: Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung bezüglich ihrer Anfrage über die Verleihung des Portierstitel an den Hausmeister um Fristverlängerung bis 15. Mai, da bis Anfang Mai keine Konsistorialsitzungen abgehalten werden [Reinschrift] - Wien, 20. März 1829.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt die erbetene Fristverlängerung - Wien, 1. April 1829.
Reg. Nr. 8 ad 487: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um einen erneuten Fristaufschub bis 15. Juni, da die Vorschläge des Superintendenten der Knafflischen Stiftung für die Besetzung zweier freier Stiftplätze noch nicht eingelangt sind, diese aber in der nächsten Sitzung behandelt werden müssen [Konzept] -Wien, 15. Mai 1829.
Reg. Nr. 9 ad 487: [Rückseite der Reinschrift des Konsistorialgesuchs]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt den erneuten Fristaufschub - Wien, 20. Mai 1829.
Reg. Nr. 10 ad 487: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sie die Verleihung des Portierstitel an den Hausmeister befürworten, wenn dieser deshalb weder ein höheres Gehalt beanspruchen kann noch seine bisherigen Aufgaben deshalb nicht mehr ausführt - Wien, 11. Juni 1829.
Reg. Nr. 11 ad 487: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission keine Einwände gegen die künftige Bezeichnung des Hausmeisters als Portier hat, wenn damit weder zusätzliche Gehaltsforderungen noch Änderungen seiner Aufgaben verbunden sind - Wien, 1. August 1829.
Reg. Nr. 12 ad 487: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission die jährliche Anschaffung von Hosen für den Universitätsportier sowie die Anschaffung von Stiefeln und ledernen Handschuhen alle zwei Jahre bewilligt hat. Der Universitätskassier soll die Besorgung dieser Kleidungsstücke übernehmen und sie auf die gewohnte Weise verrechnen - Wien, 8. Februar 1831.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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