Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.499 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.499 |
Titel: | Besetzung der freien Stiftplätze für das 2. Semester 1812 - Nichtbewilligung durch die Niederösterreichische Regierung. |
Entstehungszeitraum: | 13.02.1813 - 12.06.1813 |
Schachtelnummer: | 47 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 487 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium gibt bekannt, daß bei der Remitzischen, Salzgeberischen, Zwergerischen und Fabrischen Stiftung sowie bei der Rosenburse je ein Stiftplatz für das 2. Semester 1812 frei ist und für Studenten welcher Herkunft diese gedacht sind. Die Gesuche sollen bis 15. März abgegeben werden - Wien, 13. Februar 1813. Verzeichnis der Schüler, die im 2. Semester 1812 aus der Fabrischen, Remitzischen und Zwergerischen Stiftung sowie der Rosenburse austreten - Wien, 1. Mai 1813. Verzeichnis der Schüler, die im 2. Semester 1812 in die Fabrische, Remitzische und Zwergerische Stiftung sowie in die Rosenburse eintreten - Wien, 1. Mai 1813. Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Auskunft, warum die Besetzung der freien Stipendien für das 2. Semester 1812 nicht erfolgen kann. Der Universität wurde zwar die Administration, nicht aber das Recht zur Nachbesetzung genommen. Weiters habe sie sich vorgenommen, die freien Stipendienplätze so lange nicht nachzubesetzen, bis die ursprüngliche Zahl und Höhe der Stipendien wieder erreicht sei. Bei Stiftungen mit nur einem Stiftplatz wurde dies aber nicht vorgenommen. Derzeit sind schon einige Stiftungen in der Lage, die vollen Beträge in Wiener Währung zu bezahlen. Das Konsistorium ersuch um die Bestätigung für die vier vorgeschlagenen Stipendiaten [Konzept und Reinschrift] - Wien, 4. Juni 1813. [Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß dieses zwar nach wie vor das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Stipendien habe, die Regierung entscheidet aber, ob freie Stipendien nachbesetzt werden. Die Stipendien können so lange nicht nachbesetzt werden, bis die Regierung einen genauen Überblick über die Stiftungen hat - Wien, 12. Juni 1813. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA 2. 0. 496. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23641 |
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