AT-UAW/CA 2.0.499 Besetzung der freien Stiftplätze für das 2. Semester 1812 - Nichtbewilligung durch die Niederösterreichische Regierung., 1813.02.13-1813.06.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.499
Signatur Archivplan:CA 2.0.499
Titel:Besetzung der freien Stiftplätze für das 2. Semester 1812 - Nichtbewilligung durch die Niederösterreichische Regierung.
Entstehungszeitraum:13.02.1813 - 12.06.1813
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 487
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium gibt bekannt, daß bei der Remitzischen, Salzgeberischen, Zwergerischen und Fabrischen Stiftung sowie bei der Rosenburse je ein Stiftplatz für das 2. Semester 1812 frei ist und für Studenten welcher Herkunft diese gedacht sind. Die Gesuche sollen bis 15. März abgegeben werden - Wien, 13. Februar 1813.
Verzeichnis der Schüler, die im 2. Semester 1812 aus der Fabrischen, Remitzischen und Zwergerischen Stiftung sowie der Rosenburse austreten - Wien, 1. Mai 1813.
Verzeichnis der Schüler, die im 2. Semester 1812 in die Fabrische, Remitzische und Zwergerische Stiftung sowie in die Rosenburse eintreten - Wien, 1. Mai 1813.
Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Auskunft, warum die Besetzung der freien Stipendien für das 2. Semester 1812 nicht erfolgen kann. Der Universität wurde zwar die Administration, nicht aber das Recht zur Nachbesetzung genommen. Weiters habe sie sich vorgenommen, die freien Stipendienplätze so lange nicht nachzubesetzen, bis die ursprüngliche Zahl und Höhe der Stipendien wieder erreicht sei. Bei Stiftungen mit nur einem Stiftplatz wurde dies aber nicht vorgenommen. Derzeit sind schon einige Stiftungen in der Lage, die vollen Beträge in Wiener Währung zu bezahlen. Das Konsistorium ersuch um die Bestätigung für die vier vorgeschlagenen Stipendiaten [Konzept und Reinschrift] - Wien, 4. Juni 1813.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß dieses zwar nach wie vor das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Stipendien habe, die Regierung entscheidet aber, ob freie Stipendien nachbesetzt werden. Die Stipendien können so lange nicht nachbesetzt werden, bis die Regierung einen genauen Überblick über die Stiftungen hat - Wien, 12. Juni 1813.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 2. 0. 496.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23641
 

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