AT-UAW/CA 1.0.521 Verfassung der Fakultäten und Bedingungen für die Aufnahme., 1818.06.18-1819.03.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.521
Signatur Archivplan:CA 1.0.521
Titel:Verfassung der Fakultäten und Bedingungen für die Aufnahme.
Entstehungszeitraum:18.06.1818 - 01.03.1819
Schachtelnummer:11
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 508
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:7 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium der Universität Lemberg bittet das Wiener Konsistorium um Auskunft über die Verfassung der Fakultäten und über die Geschäftsordnung der Wiener Universität, da diese Punkte in Lemberg neu geregelt werden sollen und dabei nach dem Vorbild von Wien und Prag vorzugehen ist - Lemberg, 18. Juni 1818.
Das Konsistorium befiehlt den vier Fakultäten, bis 1. März über ihre derzeitige Verfassung und v.a. über die Frage, wer als Fakultätsmitglied bezeichnet werden darf, zu berichten - Wien, 29. Jänner 1819.
Der Dekan und der Notar der Medizinischen Fakultät, Franz Muzer und Johann Franz Hieber, berichten dem Konsistorium, daß die Gesetze, die die derzeit gültige Fakultätsverfassung ausmachen, teilweise in John´s Sammlung der Medizinalgesetze, in den medizinischen Jahrbüchern und in anderen Gesetzessammlungen enthalten sind. Als Fakultätsmitglieder gelten diejenigen, die die Einschreibgebühr von 400 fl. bezahlen und den Eid ablegen. Dazu sind Doktoren der Medizin, Chirurgie und Chemie berechtigt, die ihr Studium in Wien abgeschlossen haben oder Absolventen anderer Universitäten, die nachträgliche Prüfungen abgelegt haben. Allerdings ist es ihrer Meinung nach fraglich, ob dieser Bericht von Nutzen sei, da Lemberg keine Medizinische Fakultät besitze - Wien, 15. Februar 1819.
Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Franz Wilde, berichtet dem Konsistorium, daß Doktoren der Philosophie nach Ablegung sämtlicher Prüfungen und der Promotion in Wien beim Studiendirektor um die Aufnahme in die Fakultät ansuchen können und eine Taxe von 150 fl. zu bezahlen haben. Allgemeine Geschäfte der Universität werden vom Konsistorium bearbeitet, Angelegenheiten der Fakultät von der Fakultätsversammlung unter dem Vorsitz des Studiendirektors - Wien, 1. März 1819.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23705
 

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