AT-UAW/CA 2.0.524 Antwort der Niederösterreichischen Regierung auf die Vorschläge für die Stipendienbesetzung für das 1. Semester 1814., 1814.06.20-1814.07.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.524
Signatur Archivplan:CA 2.0.524
Titel:Antwort der Niederösterreichischen Regierung auf die Vorschläge für die Stipendienbesetzung für das 1. Semester 1814.
Entstehungszeitraum:20.06.1814 - 21.07.1814
Schachtelnummer:48
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 509
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:14 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium in Antwort auf den Bericht über die Verteilung der freien Stipendien für das 1. Semester 1814 mit, daß die Stipendienverleihung an Karl Boulet, Carl Maschek, Johann Hink, Johann Sernütz, Franz Weber, Johann Laurin, Eduard von Haumeder und Carl Schultes bestätigt wird. Da nur ein Ferdinandäischer Stiftplatz frei geworden ist, kann Ernst Stieböck nicht bestätigt werden. Emanuel Hlavaz, Albert Flügel, Matthias Kirchmayer, Carl Heinrich, Ferdinand Kukuljevich, Franz Kienhöfner, Carl Reichstätter und Joseph Siebinger können nicht bestätigt werden. Über die Besetzung der Salzerischen, Engelhartischen und Salzgeberischen Stiftung kann erst dann entschieden werden, wenn die Frage geklärt ist, wer künftig das Präsentationsrecht über diese Stiftungen ausübt - Wien, 20. Juni 1814.
Das Konsistorium verleiht dem Carl Boulet aufgrund der Bestätigung der Niederösterreichischen Regierung vom 20. Juni das Fabrische Stipendium mit jährlich 13 fl.. Der Stipendiat hat die halbjährlichen Raten beim Niederösterreichischen Provinzialzahlamt zu beheben und ist so lange zum Bezug berechtigt, als er die erforderlichen Leistungen erbringt [Konzept] - Wien, 27. Juni 1814.
[direkt anschießend]: Gleichlautende Verleihnungsdekrete für Carl Maschek, Johann Hink, Johann Sernütz, Franz Weber, Johann Laurin, Eduard von Haumeder und Carl Schultes.
Bestätigung, daß die Verleihungsdekrete abgegeben wurden - 2. - 5. Juli 1814.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sie bezüglich der Besetzung des durch den Austritt des Michael Jäger freigewordenen Ferdinandäischen Stiftplatz angenommen haben, daß dieser Platz zusätzlich zu den noch ausständigen Besetzungen frei geworden sei und daß sie deshalb Vorschläge für zwei Stiftplätze gemacht haben. Der für die Geislerische Stiftung vorgeschlagene und von der Regierung abgelehnte Emanuel Hlavaz hat im 2. Semester 1813 nur Zeugnisse der 1. Klasse erhalten und wurde sogar von der Regierung empfohlen. Der für die Gerdesische Stiftung vorgeschlagene Kandidat ist zwar weder ein Verwandter des Stifters noch aus Westfalen stammend, das Konsistorium ist aber der Ansicht, daß auch andere Studenten dieses Stipendium erhalten sollen. Es sei unwahrscheinlich, daß sich Studenten aus Westfalen melden, da diese nicht an ausländischen Universitäten studieren dürfen. Wenn die Bestimmungen nicht abgeändert würden, wird die Stiftung wohl nie mehr besetzt werden; das Konsistorium verweist auf eine ähnliche Bestimmung zugunsten der Osburgischen Stiftung. Ähnliches gilt für den für die Lilienburse vorgeschlagenen Carl Heinrich, der nicht aus Württemberg stammt. Die Bestimmungen des Guggemosischen Stiftbriefes besagen, daß der Stipendiat aus Mariahilf stammen muß und nicht, daß er bereits an einer der vier Fakultäten studieren muß. Außerdem gehören die Gymnasien auch zur Universität und die Gymnasiasten werden in die Matrikel eingetragen. Ferdinand Kukuljevich ist zwar nicht in Krain geboren, sein Vater stammt aber aus Krain. Außerdem muß dieser beruflich oft umziehen; deshalb könnte man Kukuljevich als aus Krain stammend, wenn auch nicht dort geboren bezeichnen. Weiters hat das Konsistorium bis jetzt immer Normalschüler der 3. Klasse, die bereits eine Vorbereitung für das Gymnasium ist, für Stipendien vorgeschlagen und diese wurden auch bewilligt wie z. B. Ignaz Sonnleithner und Alois Denkstein. Außerdem besucht Carl Heinrich in diesem Schuljahr bereits ein Gymnasium. Für die Mayzenische Stiftung sollten sich zwar wieder Studenten aus Slawonien melden, das
Konsistorium ist aber der Ansicht, daß das Stipendium bis dahin von anderen Studenten genutzt werden kann und bittet um eine entsprechende Anweisung. Stipendiaten der Zwergerischen Stiftung sollten zwar wenigstens die Grammatikalklassen absolviert haben, aber auch hier wurde früher davon abgegangen, wenn sich kein solcher Kandidat gemeldet hat. Außerdem ist Carl Reichstätter bereits Stipendiat der Zwerg erischen Stiftung, da ihm das Stipendium schon vor Übergabe der Stiftungsadministration an die Regierung verliehen wurde. Das Konsistorium bittet um Anweisung, ob er nun ausgeschlossen werden soll. Bezüglich des Präsentationsrechtes für die Salzerische, Salzgeberische und Engelhartische Stiftung merkt das Konsistorium an, daß das Konsistorium auch dann mitzuentscheiden habe, wenn das Präsentationsrecht bei anderen Personen liege - Wien, [zwischen 13 und 21.] Juli 1814 [ursprüngliches Datum 27. Juni; Korrektur nicht lesbar].
Notiz, daß die im Bericht vom Juli 1814 genannten Verordnungen aus dem Jahr 1792 und 1808 sich bei den Osburgischen Stiftungsakten befinden - undatiert; zwischen 27. Juni und 21. Juli 1814.
Anmerkungen des Dekans der Medizinischen Fakultät, Johann Franz Hieber, zum Entwurf des Konsistorialberichts vom 27. Juni 1814: In der Hofentschließung vom 17. Februar 1792 wird bestimmt, daß auch bei Familienstiftungen andere Stipendiaten ernannt werden dürfen, falls sich keine Familienangehörigen melden. Das Stiftungskapital der Guggemosischen Stiftung beträgt insgesamt 2000 fl.. Sämtliche Wiener Gymnasien gehören zur Hohen Schule. Schüler aller Wiener Gymnasien, ja sogar von Gymnasien in Niederösterreich dürfen Universitätsstipendien erhalten. Der Zusatz zur Guggemosischen Stiftung kommt daher, daß die Goldbergstiftung früher ein eigenes Haus für die Studenten hatte - Wien, 13. Juli 1814.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 2. 0. 516.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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