AT-UAW/CA 1.3.540 Aufstellung über die Beleuchtung der Universitätsgebäude., 1833.06.22-1835.11.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.540
Signatur Archivplan:CA 1.3.540
Titel:Aufstellung über die Beleuchtung der Universitätsgebäude.
Entstehungszeitraum:22.06.1833 - 10.11.1835
Schachtelnummer:37
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 539
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:32 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Kopie eines Dekrets an den Universitätskassier Joseph Holzer: Es wurde geprüft, ob die Beleuchtungskosten der Dikasterialgebäude durch die Vereinheitlichung des Beleuchtungsmaterial reduziert werden können. In Graz konnten bereits positive Ergebnisse erzielt werden. Die Brenndauer hängt stark von den verwendeten Dochten und Lampen ab. Für die Verwendung von normalen Lampen wurde eine Menge von 1/3 Lot einfachen Rapsöl ["Rübsöhl"] pro Stunde als Maßeinheit ermittelt; für Speziallampen 1 1/4 Lot raffiniertes Öl. Holzer soll entscheiden, welche der beiden angegebenen Lampenarten vorteilhafter ist - Wien, 22. Juni 1833.
Kopie eines Regierungsdekrets an den Universitätskassier Joseph Holzer: Holzer hat in seinem Bericht vom 1. November 1833 zwar über die Anschaffung und Verwendung von Unschlittkerzen für die Universität berichtet, aber er hat nicht genau angegeben, wieviel davon zum öffentlichen bzw. privaten Gebrauch gedacht war und wieviel als Naturalleistung an die Diener abgegeben wurde. Deshalb soll er bis zum 27. Februar eine genaue Aufstellung über die Verwendung vorlegen und auf welchen Bewilligungen diese Abgabe beruht. Er soll v.a. erklären, warum 4 Pfund Kerzen für die Bibliothek, 12 Pfund für den botanischen Garten und 4 Pfund für die Ökonomie - angeschafft wurden, obwohl die Universitätsbibliothek ein Pauschale für Amtsrequisiten erhält und der Hausknecht Schober zusätzlich 30 Pfund Kerzen bezieht. In der Abrechnung des botanischen Gartens für 1834 wird der Kauf von 53 Pfund Unschlittkerzen angegeben und für die Landwirtschaftlehre wurden für 1834 270 Stück Wachskerzen gekauft. Die Abrechnung über das verwendete Brennöl wurde für richtig befunden, aber auch hier fehlen genauere Angaben. Außerdem ist der Ölverbrauch mit 373 Pfund gegenüber den letzten beiden Jahren stark gesunken; daher muß für die früheren Jahre mangelnde Sparsamkeit angenommen werden. Holzer soll anhand des beigelegten Protokolls eine genaue Aufstellung über den Ölverbrauch für 1834 erstellen und diese bis 27. Februar abgeben. Er soll die Quittungen jener Diener beilegen, die Öl bezogen haben wie z. B. der Diener an der Sternwarte, Neuhofer oder der Bibliotheksdiener Schober. Außerdem soll er einen Entwurf für die künftige Regulierung des Ölbedarfs erstellen - Wien, 20. Jänner 1834.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, den im Dekret erwähnten Entwurf nach Rücksprache mit der Provinzialbaudirektion bis Ende März an die Regierung zu schicken - Wien, 20. Jänner 1835.
Das Konsistorium teilt dem Universitätskassier und Gebäudeinspektor mit, daß der von der Niederösterreichischen Regierung unterm 20. Jänner verlangte Entwurf zur Regulierung des Ölbedarfs der Universitätsgebäude bis 25. Febraur dem Konsistorium übergeben werden muß - Wien, 6. Februar 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 5. Juni 1835: Referent ist der Dekan der Juridischen Fakultät Joseph Hye. Das Konsistorium wurde angewiesen, durch den Gebäudeinspektor eine Aufstellung über den jährlichen Beleuchtungsbedarf erstellen zu lassen, die dieser am 6. April vorgelegt hat. Sie wurde zunächst der Provinzialbaudirektion und danach der Dikasterial - Gebäudezentraldirektion zur Prüfung vorgelegt. Der Gebäudeinspektor hat daran erinnert, daß die Hofkammer in der Angelegenheit der Beleuchtung eine eigene Zentraldirektion unter der Leitung des Regierungsrates von Hankenberg eingerichtet hat. Die Gebäudezentraldirektion hat bestätigt, daß die angegebene Beleuchtungsmenge mit den Normzahlen übereinstimmt. Die Frage, ob die Beleuchtungsdauer angemessen
sei, wurde dem Konsistorium überlassen. Die vom Gebäudeinspektor angeführten Lampen und die Beleuchtungszeiten werden vom Referenten als angemessen empfunden. Der jährlicher Bedarf sämtlicher Lampen mit Ausnahme jener der Sternwarte beträgt 234 Pfund Öl. Der Referent schlägt vor, den Bericht des Gebäudeinspektors sowie die Note der Dikasterial - Gebäudezentraldirektion an die Regierung zu schicken u nd zu berichten, daß die Zahl der angegebenen Lampen und deren Brenndauer angemessen sei und daß die Ölmenge von der Gebäudezentraldirektion als der Norm entsprechend befunden. Der Bedarf der Sternwarte ist in der Gesamtmenge nicht enthalten und wird extra ermittelt.
Reg. Nr. 1 ad 539: Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer teilt dem Konsistorium mit, daß er wegen der Erstellung des Planes für den künftigen Ölverbrauch der Universität von der Niederösterreichische Regierung einen Fristaufschub bis Ende März erhalten hat - Wien, 23. Februar 1835.
Reg. Nr. 2 ad 539: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um einen Fristaufschub bis 15. Juni, da die Regulierung des Ölverbrauches mit der Provinzialbaudirektion besprochen werden und deshalb in einer Konsistorialsitzung beraten werden muß - Wien, 11. April 1835.
Reg. Nr. 3 ad 539: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Provinzialbaudirektion die vom Gebäudeinspektor verfaßte Aufstellung des jährlichen Beleuchtungserfordernis und bittet um die Begutachtung - Wien, 14. April 1835.
[anschließend]: Das Konsistorium befiehlt dem Gebäudeinspektor, die Tabelle, anhand der die Provinzialbaudirektion den Ölverbrauch für die Ärarialgebäude berechnet hat, binnen 8 Tagen vorzulegen - Wien, 14. April 1835.
Reg. Nr. 4 ad 539: [Rückseite des Konsistorialgesuchs an die Regierung]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt dem Konsistorium den erbetenen Fristaufschub bis 15. Juni - Wien, 16. April 1835.
Reg. Nr. 5 ad 539: Das Konsistorium schickt der Dikasterial - Gebäudezentraldirektion die Aufstellung über den jährlichen Beleuchtungsbedarf der Universität und ersucht sie um ihr Gutachten, da die Provinzialbaudirektion erklärt hatte, daß die Zentraldirektion dafür zuständig sei - Wien, 13. Mai 1835.
Reg. Nr. 6 ad 539: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Dikasterial - Gebäudezentraldirektion die Aufstellung begutachtet hat und nichts daran auszusetzen hat. Die Beurteilung, ob die Bestimmung der Brenndauer der einzelnen Lampen korrekt sei, wurde dem Konsistorium überlassen. Dieses findet die Angaben des Gebäudeinspektors für richtig. Damit kann der Ölverbrauch für die Lampen auf 234 Pfund festgesetzt werdne. Die Sternwarte ist davon allerdings ausgenommen; der Bedarf für die Sternwarte wird vom Gebäudeinspektor gemeinsam mit dem Direktor der Sternwarte festgesetzt - Wien, 5. Juni 1835.
[anschließend]: Das Konsistorium schickt dem Gebäudeinspektor die Aufstellung über den Verbrauch an Brennöl zurück - Wien, 5. Juni 1835.
Reg. Nr. 7 ad 539: Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer berichtet dem Konsistorium, daß das ihm überreichte Muster für die Aufstellung des Brennölverbrauches nicht mehr in Verwendung ist. Es wurde in jener Zeit verwendet, als die Beleuchtung der Dikasterialgebäude der Niederösterreichischen Zivilbaudirektion unterstand. Nachdem diese an die Dikasterial - Gebäudezentraldirektion unter der Leitung des Regierungsrat Hanke von Hankenberg übertragen wurde, wurde eine neue Norm erstellt. Es sollen nur mehr zwei verschiedene Lampengattungen verwendet werden: normale Lampen mit einem stündlichem
Ölverbrauch von 1/3 Lot oder Argandsche Lampen mit 5/4 Lot. Holzer bittet daher, ihm die nicht mehr gültige Tabelle wieder zurückzuschicken - Wien, 25. April 1835.
Die Niederösterreichische Provinzialbaudirektion schickt dem Konsistorium den Bericht über den Brennölverbrauch der Universitätsgebäude zurück und merkt an, daß die Prüfung dieser Angelegenheit in die Kompetenz der Dikasterial - Gebäudezentraldirektion fällt - Wien, 6. Mai 1835.
Die Dikasterial - Gebäudezentraldirektion teilt dem Konsistorium mit, daß die im vorgelegten Bericht angegebene Brennölmenge für die Universitätsgebäude mit den festgelegten Normen übereinstimmt. Da die Festsetzung der Brenndauer von den einzelnen Gebäuden und deren Verwendungszweck abhängt, soll diese durch das Konsistorium bestimmt werden - Wien, 26. Ma i 1835.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Provinzialstaatbuchhaltung zu den Erläuterungen des Gebäudeinspektors Holzer über den Verbrauch von Unschlittkerzen und Brennöl für 1834 folgende Anmerkungen hat: Holzer soll bei der Abgabe von Kerzen an die Universitätsdiener darauf achten, daß diese nur für den Amtsgebrauch verwendet werden. Die Lampen in der Halle und auf der Stiege des neuen Universitätsgebäudes werden von März bis Juni und im Oktober um eine Stunde früher als üblich angezündet. Im Entwurf für die Regulierung des Ölverbrauches wird für die Beleuchtung des Kellers eine andere Lampe mit mehr Ölverbrauch angegeben als in der Abrechnung für 1834. Dies gilt auch für die Lampen im akademischen Gymnasium. Die Lampe in der Halle der Universitätsbibliothek hat einen zu großen Ölverbrauch; eine so starke Lampe ist nicht nötig. In der Rechnung für 1834 wird für Halle des neuen Universitätsgebäudes eine Lampe mit 1/3 Lot Ölverbrauch pro Stunde angegeben; der Entwurf sieht einen Ölverbrauch von 1/2 Lot vor; die schwächere Lampe ist ausreichend. Der Gesamtverbrauch für die Beleuchtung für die Stiege zur Sternwarte beträgt laut Abrechnung 18 Pfund Öl und laut Entwurf 37 Pfund 11 1/2 Lot für zwei Lampen. Die Beleuchtung für den Keller während der Zeit der Brennholzeinlagerung und -bereitung wird in der Abrechnung mit 165 1/2 Tage á 7 Stunden angegeben und im Entwurf mit 175 Tage á 10 Stunden. Bezüglich der Lampen für das akademische Schulgebäude werden noch nähere Angaben erbeten. Da sich der Verbrauch der Sternwarte nicht genau ermitteln läßt, soll Holzer von Zeit zu Zeit dem Direktor gegen dessen Bestätigung das notwendige Öl abgeben und die sparsame Verwendung überwachen. Holzer soll über die Umsetzung dieser Bestimmungen Bericht erstatten - Wien, 27. Juli 1835.
Das Konsistorium schickt dem Gebäudeinspektor eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 27. Juli und fügt hinzu, daß der darin geforderte Bericht bis 20. September dem Konsistorium übergeben werden soll - Wien, 11. September 1835.
Reg. Nr. 8 ad 539: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Erläuterungen des Gebäudeinspektors zu den Beleuchtungserfordernissen - Wien, 5. Oktober 1835.
Reg. Nr. 9 ad 539: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Provinzialstaatsbuchhaltung Erläuterungen des Gebäudeinspektors Holzer bis auf einen Punkt akzeptiert akzeptiert hat. Holzer geht auf Beleuchtung der Halle der Universitätsbibliothek nicht ein; die dort verwendete Lampe hat einen Ölverbrauch von 23 Pfund; die Lampe in der Halle der neuen Universität dagegen nur 14 Pfund. Holzer soll zu diesem Punkt nochmals befragt werden - Wien, 10. November 1835.
 

Deskriptoren

Einträge:  Holzer, Joseph < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (1. Hälfte 19. Jht.) (Person\H)
  Hye, Joseph < von Hyeburg, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1777-30.06.1851) (Person\H)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23797
 

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