Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.544 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.544 |
Titel: | Bewilligung von Handwerkerrechnungen durch die Niederösterreichische Provinzialbaudirektion. |
Entstehungszeitraum: | 17.02.1835 - 17.03.1835 |
Schachtelnummer: | 37 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 543 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Provinzialbaudirektion teilt dem Konsistorium mit, daß der Gebäudeinspektor Joseph Holzer einige Handwerkerrechnungen zur Adjustierung vorgelegt hat. Die Rechnungen für eine Reparatur an der Wasserbauleitung im neuen Universitätsgebäude und für einen neuen Kasten für das akademische Schulgebäude wurden für richtig befunden. Die andere Rechnungen für Maurer-, Stukkateur-, Zimmermann- und Ziegeldeckerarbeiten können nicht für richtig befunden werden, da sie für Arbeiten in Dienstwohnungen verrechnet wurden, die nicht aus dem öffentlichem Fond bezahlt werden dürfen oder die Veränderung einer Wohnung betreffen. Da die Baudirektion über diese Arbeiten nicht informiert wurde, soll das Konsistorium Holzer darüber befragen - Wien, 17. Februar 1835. Das Konsistorium schickt dem Gebäudeinspektor die Note der Provinzialbaudirektion vom 17. Februar und befiehlt ihm, sich binnen 8 Tagen dazu zu äußern - Wien, 22. Februar 1835. Protokoll der Konsistorialsitzung vom 17. März 1835: Die Note der Provinzialbaudirektion vom 17. Februar wird vorgelegt. Der Gebäudeinspektor wurde am 22. Februar aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, was dieser auch getan hat. Der Referent Hye ist der Ansicht, daß man die beanstandeten vier Rechnungen und den Bericht Holzers an die Baudirektion schicken und anmerken soll, daß die Baudirektion darauf achten soll, daß bei Reparaturen, die teurer als 15 fl. sind, die Einwilligung des Konsistoriums eingeholt wurde, da die Einholung einer nachträglichen Bewilligung recht zeitaufwendig ist. Der Gebäudeinspektor Holzer soll ebenfalls ermahnt werden, diese Bestimmung einzuhalten, da die Regierung vor der Bewilligung von Zahlungen den Nachweis dieser Zustimmung verlangt; wenn diese vorher nicht gegeben wurde, ist die nachträgliche Zustimmung nicht möglich. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Holzer, Joseph < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (1. Hälfte 19. Jht.) (Person\H) |
| Hye, Joseph < von Hyeburg, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1777-30.06.1851) (Person\H) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23809 |
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