AT-UAW/CA 1.3.548 Wohnungen der Universitätsbeamten im alten Universitätshaus., 1835.05.26-1835.06.13 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.548
Signatur Archivplan:CA 1.3.548
Titel:Wohnungen der Universitätsbeamten im alten Universitätshaus.
Entstehungszeitraum:26.05.1835 - 13.06.1835
Schachtelnummer:37
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 547
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:13 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß laut einem von der Provinzialstaatsbuchhaltung erstellten Verzeichnis der Universitätssyndicus Karl von Heintl, der Pedell Johann Schönauer, der Universitätsaktuar Joseph von Scheidlein, der Kanzlist Joseph Sippel und der Subpedell Ludwig Titze freie Wohnung im alten Universitätshaus haben. Das Konsistorium soll bis 13. Juni berichten, auf welche Bestimmungen sich diese Ansprüche gründen - Wien, 26. Mai 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 7. Juni 1835: Das Regierungsdekret vom 26. Mai wird vorgelegt. Der Referent Hye schlägt folgenden Bericht an die Regierung vor: der Universität waren seit der Gründung eigene Häuser zugedacht; Albrecht III. hat ihr ein Haus für die Professoren gewidmet. Weitere Häuser kamen durch verschiedenen Stiftungen dazu, die bis 1622 im Besitz der Universität blieben. Bei der Inkorporierung des Jesuitenkollegs hat der Orden diese Gebäude erhalten und sich verpflichtet, der Universität ein Ersatzgebäude für Amtszwecke zu übergeben. Deshalb haben die Jesuiten das Stubenvollsches Haus gekauft und 1628 der Universität übergeben. Dieses war seitdem immer als Amtsgebäude in Gebrauch und die Universitätsbeamten hatten Wohnungen darin. Auch nach der Aufhebung des Jesuitenordens blieb dieses Recht in Kraft. 1784 wurde festgestellt, daß das alte Universitätsgebäude unter die "eigentlichen" Universitätsgebäude zu rechnen ist und sich im Besitz der Universität befindet. Das Gebäude dient als Sitz der verschiedenen Universitätskörperschaften und als Wohn- und Amtsräume der Universitätsbeamten. Das neue Universitätsgebäude wurde dagegen für Vorlesungen, Sammlungen und die Sternwarte genutzt; außerdem sind dort die Universitätskassa, die Wohnungen für den Direktor der Sternwarte und die im Haus benötigten Diener untergebracht. Auch nachdem der Direktor der Sternwarte seine Wohnung räumen mußte und deshalb um die Wohnung des Syndicus angesucht hatte, wurde verfügt, daß der Syndicus ein Recht auf diese Wohnung habe; der Direktor erhielt statt dessen ein Quartiergeld. Das Recht der Beamten auf diese Wohnungen wird v.a. aus dem Eigentumsrecht der Universität abgeleitet; der Pedell und der Subpedell benötigen die Wohnungen, da sie ihre Aufgaben auch außerhalb der Amtsstunden wahrnehmen müssen. Der Universitätsaktuar muß ebenfalls leicht erreichbar sein, da er die Schlüssel zu den Registraturen in Verwahrung hat. Die Wohnung des Universitätssyndicus wurde 1721 errichtet; der damalige Syndicus Anton Roman von Öttl hat der Universität für die Herstellung der Wohnung im 3. Stock ein Darlehen von 2000 fl. gegeben. Diese Summe wurde seitdem stets vom jeweiligen Syndicus abgelöst.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Ansprüche der Universitätsbeamten auf freie Wohnungen im alten Universitätshaus [s. Protokoll] - Wien, 13. Juni 1835.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23823
 

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