CA 3.1370 Jakob Lehr contra Frau N. von Heidler wegen der Rückzahlung von Schulden, 1756.01.02 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.1370
Signatur Archivplan:CA 3.1370
Titel:Jakob Lehr contra Frau N. von Heidler wegen der Rückzahlung von Schulden
Entstehungszeitraum:02.01.1756
Schachtelnummer:133
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. H, Nr. 240
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rechtsanwalt Jakob Lehr bittet im Namen seines Mandanten, des königlichen Corneth Stiber von Troppau, um die Abfassung einer Legalisation oder einer gleichwertigen Dekretation, mit der er Schulden von Frau N. von Heidler in der Höhe von 1000 fl. eintreiben will. N. von Heidler ist zahlungsunfähig und hat deswegen ihren Besitz an Stiber von Troppau zediert, wogegen sie nun mit der Begründung, sie hätte ihre "weiblichen Rechte" [Interzessionsverbot des Senatus Consultum Velleianum] durch keinerlei notariell begaubigte Erklärung abgetreten, Einspruch erhebt. - Wien, 02.01.1756

Rektor und Konsistorium der Universität Wien bestimmen für das gesamte Erzherzogtum unter der Enns, dass sich Frauen bei einer ihrerseits eingegangenen Schuldverschreibung nicht auf das Interzessionsverbot des Senatus Consultum Velleianum berufen können, während bei einer Interzession für ihren Mann oder für einen Dritten eine Bestätigung durch zwei Rechtsvertreter vonnöten ist, in dem die Frau auf die "weiblichen Freiheiten" des Senatus Consultum Velleianum verzichtet. - Wien, 02.01.1756, Konzept

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=239365
 

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