Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.1370 |
Signatur Archivplan: | CA 3.1370 |
Titel: | Jakob Lehr contra Frau N. von Heidler wegen der Rückzahlung von Schulden |
Entstehungszeitraum: | 02.01.1756 |
Schachtelnummer: | 133 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit. H, Nr. 240 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rechtsanwalt Jakob Lehr bittet im Namen seines Mandanten, des königlichen Corneth Stiber von Troppau, um die Abfassung einer Legalisation oder einer gleichwertigen Dekretation, mit der er Schulden von Frau N. von Heidler in der Höhe von 1000 fl. eintreiben will. N. von Heidler ist zahlungsunfähig und hat deswegen ihren Besitz an Stiber von Troppau zediert, wogegen sie nun mit der Begründung, sie hätte ihre "weiblichen Rechte" [Interzessionsverbot des Senatus Consultum Velleianum] durch keinerlei notariell begaubigte Erklärung abgetreten, Einspruch erhebt. - Wien, 02.01.1756
Rektor und Konsistorium der Universität Wien bestimmen für das gesamte Erzherzogtum unter der Enns, dass sich Frauen bei einer ihrerseits eingegangenen Schuldverschreibung nicht auf das Interzessionsverbot des Senatus Consultum Velleianum berufen können, während bei einer Interzession für ihren Mann oder für einen Dritten eine Bestätigung durch zwei Rechtsvertreter vonnöten ist, in dem die Frau auf die "weiblichen Freiheiten" des Senatus Consultum Velleianum verzichtet. - Wien, 02.01.1756, Konzept |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=239365 |
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