AT-UAW/CA 1.0.693 Vizedirektorate - Erledigung von Schreibarbeiten., 1834.12.17-1835.10.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.693
Signatur Archivplan:CA 1.0.693
Titel:Vizedirektorate - Erledigung von Schreibarbeiten.
Entstehungszeitraum:17.12.1834 - 08.10.1835
Schachtelnummer:13
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 678
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:48 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Vizedirektoren ihr Kanzleipauschale weiterhin in der Höhe von 150 fl. W. W. und nicht in derselben Höhe in Konventionsmünze erhalten; es wird daran erinnert, daß die Vizedirektorate das Kanzleipersonal der Universität zu Schreibarbeiten heranziehen darf. Das Konsistorium soll über die Modalitäten der Ausführung an die Regierung berichten [Abschrift] - Wien, 17. Dezember 1834.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 8. Jänner 1835: Verlesung des Regierungsdekrets vom 17. Dezember. Der Referent Hye schlägt vor, die Vizedirektorate um Auskunft bezüglich der Anzahl und der Betreffe ihres amtlichen Schriftverkehrs sowie des jährlichen Aufwandes für einen Kanzlisten zu ersuchen, damit das Konsistorium das verlangte Gutachten abgeben kann.
Das Konsistorium ersucht die fünf Vizedirektorate um Auskunft bezüglich der Zahl und Betreffe ihres amtlichen Schriftverkehrs sowie des jährlichen Zeitaufwandes für einen Kanzlisten - Wien, 8. Jänner 1835.
Reg. Nr. 1 ad 678: Das Konsistorium erinnert das Vizedirektorat der Gymnasialstudien, daß es Auskünfte über die Zahl der zu kopierenden Schriftstücke, über den Zeitaufwand für den Kanzlisten und über die Gesamtzahl des amtlichen Schriftverkehrs benötigt und ersucht, diese Auskunft möglichst bald zu geben - Wien, 5. Februar 1835.
Reg. Nr. 2 ad 678: Das Konsistorium ersucht das Vizedirektorat der Gymnasialstudien um unverzügliche Erledigung der Anfrage bezüglich des Umfangs der jährlichen Kopierarbeiten und Zustellungen - Wien, 25. Februar 1835.
Der provisorische Vizedirektor der Gymnasialstudien, Joseph Walch, teilt dem Konsistorium mit, daß er seinen Bericht bereits am 31. Jänner abgegeben und diesem nichts hinzuzufügen hat - Wien, 26. Februar 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 17[?]. März 1835: Die Berichte der Vizedirektoren werden verlesen. Die Gesamtsumme der für die Vizedirektorate zu kopierenden Schriftstücke beläuft sich auf ca. 4550 Stück im Jahr; zuzustellende Schriftstücke fallen täglich an. Die Notare der Fakultäten können für diese Arbeiten nicht herangezogen werden, da sie andere Aufgaben haben. Die Aktuare der Fakultäten haben ebenfalls andere Aufgaben wie z.B. Führung der Austrittstabellen der Studenten, der Stundentabellen der Professoren, Erstellung von Prüfungsterminen oder der Übersicht über den Personalstand. Der Aktuar der Medizinischen Fakultät führt zusätzlich die Verzeichnisse der in Wien graduierten Doktoren und Magister, der Wund-, Augen- und Zahnärzte, der Geburtshelfer, Hebammen und Apotheker. Außerdem hat er die Aufsicht über die Inventare der Lehrmittelsammlungen. Wegen der Menge der anfallenden Arbeiten mußte die Philosophische Fakultät zeitweise weiteres Kanzleipersonal beschäftigen, da der Aktuar diese Arbeiten nicht allein bewältigen konnte. Der Vizedirektor der juridischen Studien bittet um eine Erhöhung des Pauschales, damit nicht mehr das Personal der Universitätskanzlei zu Schreibarbeiten herangezogen werden muß. Dadurch kann es zu Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten kommen, weil der Kanzlist die Konzepte vom Vizedirektorat abholen muß, sie in der Universitätskanzlei reinschreibt und dann wieder dem Vizedirektor zu Unterschrift vorlegen muß. Auch der Vizedirektor der philosophischen Studien bittet um Erhöhung des Pauschales und verweist auf eine Allerhöchste Entschließung vom 15. August 1820, in der dem Vizedirektorat der Forstlehranstalt von Mariabrunn ein jährliches Pauschale von 400 fl. CM bewilligt wurde. Der Vizedirektor der Gymnasialstudien schlägt außerdem
vor, daß nur jene Angelegenheiten, die die Vizedirektorate direkt betreffen, an diese geschickt werden. Das Konsistorium schlägt vor, daß zur besseren Bearbeitungsmöglichkeit der Amtskorrespondenz entweder das Kanzleipauschale der Vizedirektorate erhöht wird, damit sie zusätzliches Personal einstellen können oder daß in der Universitätskanzlei mehr Personal eingestellt wird, die die Arbeiten für d ie Vizedirektorate erledigen können.
Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung über den ermittelten Arbeitsaufwand und über mögliche Verbesserungen [vgl. Protokoll] - Wien, 17. März 1835.
Reg. Nr. 3 ad 678: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung vorgeschlagen hat, den Universitätsaktuar, Kanzlisten und Subpedell von den Arbeiten für das juridische, medizinische und philosophische Vizedirektorat zu entbinden und die dafür bezahlte Remuneration statt dessen den Vizedirektoraten auszuzahlen. Außerdem soll das Konsistorium die Vizedirektoren der theologischen und der Gymnasialstudien befragen, ob diese Arbeiten nicht von ihnen selbst besorgt werden können oder ob ein Angestellter der Universitätskanzlei diese Arbeiten außerhalb seiner Amtsstunden erledigen könne und dafür eine entsprechende Remuneration erhalten soll; weiters soll das Konsistorium berichten, ob es nötig sei, zusätzliches Personal in der Universitätskanzlei anzustellen - Wien, 9. Mai 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 7. Juni 1835: Verlesung des Regierungsdekrets vom 9. Mai. Der Referent verweist auf den Konsistorialbericht vom 17. März: die Vizedirektoren würden es ohnehin vorziehen, Arbeiten selbst zu erledigen; allerdings sei dafür ein höheres Pauschale nötig. Die Arbeit der Aktuare betrifft auch Angelegenheiten der Fakultäten wie z.B. die Listen der Doktoren, Magister, Geburtshelfer, etc. bei der Medizinischen Fakultät. Wenn die Aktuare ihrer Tätigkeit enthoben werden, ist dafür niemand mehr zuständig und die Arbeit für die Vizedirektorate würde durch diesbezügliche Anfragen an die Universität und die Fakultäten vermehrt. Die Vizedirektoren der theologischen und der Gymnasialstudien sind beide zu kurz im Amt, als daß sie sich zu der Anfrage, ob sie diese Arbeiten selbst übernehmen können, äußern wollen. Die Frage, ob es wirklich nötig sei, mehr Personal in der Universitätskanzlei zu beschäftigen, wird mit Verweis auf den Bericht bejaht, da die Beamten der Kanzlei bereits mit den eigentlichen Arbeiten kaum nachkämen. Die Arbeiten für die Vizedirektorate würden bereits jetzt außerhalb der Kanzleistunden erledigt. Das Konsistorium schlägt deshalb vor, zusätzliches Personal für die Universitätskanzlei einzustellen; diese könnten dann die Arbeiten für die Vizedirektorate übernehmen.
Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung über seine Meinung zum Vorschlag der niederösterreichischen Provinzialstaatsbuchhaltung [vgl. Protokoll] - Wien, 13. Juni 1835.
Reg. Nr. 4 ad 678: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission das Ansuchen um Erhöhung des Kanzleipauschales, damit die nötigen Arbeiten von den Vizedirektoraten selbst erledigt werden können, abgewiesen habe. Sollten deshalb zusätzliche Einstellungen in der Universitätskanzlei nötig sein, soll der für die Bezahlungen zuständige Fond informiert werden - Wien, 3. August 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 8. Oktober 1835: Verlesung des Regierungsdekrets vom 3. August; angeschlossene Vorakten [s.o.]. Der Referent
schlägt vor, anhand der Konsistorialberichte vom 17. März und 13. Juni die Notwendigkeit zusätzlichen Kanzleipersonals zu belegen: das Kanzleipersonal sei durch verschiedene Aufgaben mehr als ausgelastet und müße die zusätzlichen Arbeiten für die Vizedirektorate, die ebenfalls sehr umfangreich sind (vgl. ca. 4450 Stück pro Jahr) außerhalb der Kanzleistunden erledigen. Zunächst soll ermittelt werden, wieviele Personen neu eingestellt werden sollen. Nach der Schätzung des Referenten, wieviel Arbeit von einem durchschnittlichen Schreiber pro Tag erledigt werden kann, müssen wenigstens zwei zusätzliche Schreiber eingestellt werden. Deshalb sollen ein Kanzlist mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl. und 60 fl. Quartiergeld und ein Amtsbote mit einem Gehalt von 200 fl. und 20 fl. Quartiergeld eingestel lt werden; weiters soll für ein Jahr ein Tagschreiber mit einem Tagsatz von
45 kr. aufgenommen werden, damit man überprüfen kann, ob zwei Schreiber für die Erledigung der Arbeit notwendig sind. Die Gehälter sind vom Studienfond zu zahlen.
Regierungsdekret vom 17. Dezember 1834 [Original].

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Original des Regierungsdekrets vom 17. Dezember 1834 trägt Vermerk "Ref." - gehört zu den Vorakten, die im Protokoll vom 8. Oktober erwähnt werden.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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