AT-UAW/CA 1.0.703 Rang des Rektors und der Universität bei öffentlichen Auftritten., 1835.03.26-1835.05.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.703
Signatur Archivplan:CA 1.0.703
Titel:Rang des Rektors und der Universität bei öffentlichen Auftritten.
Entstehungszeitraum:26.03.1835 - 07.05.1835
Schachtelnummer:13
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 688
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:9 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das steiermärkische Gubernium bittet die Niederösterreichische Regierung um Auskunft, welchen Rang der Rektor und die Universität bei öffentlichen Auftritten und Feierlichkeiten gegenüber dem städtischen Magistrat einnehmen - Graz, 26. März 1835.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium die Note des steiermärkischen Guberniums und befiehlt, bis zum 21,. April darüber Bericht zu erstatten - Wien, 6. April 1835.
Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, den geforderten Bericht bis 11. Mai fertigzustellen, da auch das mährisch-schlesische Gubernium um eine diesbezügliche Auskunft gebeten hat - Wien, 30. April 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 7. Mai: Verlesung der Note des steiermärkischen Guberniums und des Regierungsdekrets vom 30. April. Der Referent ist der Ansicht, daß der Rang, den die Universität Wien einnimmt, nicht von anderen, später gegründeten Universitäten eingenommen werden dürfe, da diese Privilegien ausdrücklich nur für Wien gelten. Im Bericht soll enthalten sein, daß die Universität bei öffentlichen Feierlichkeiten einen besonderen Ehrenplatz einnimmt. In Bezug auf den Magistrat wird angemerkt, daß es bei Feierlichkeiten keinen direkten Kontakt zwischen den Vertretern der Universität und dem Magistrat gibt.
Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die Universität durch die Verleihung der Landstandschaft und dem Sitz im Landtag zur Prälatenbank zu rechnen sei und damit über dem Wiener Magistrat, der dem vierten Stand angehöre. Die Stellung gegenüber den übrigen Behörden könne man einerseits aus der Instruktion für die Studiendirektorate ersehen: die Studiendirektoren nehmen den Rang nach dem Rektor und Kanzler ein und stehen in einer niedereren Diätenklasse. Deshalb komme der Universität der Rang vor allen Behörden zu, deren Vorsteher derselben Diätenklasse wie die Studiendirektoren angehören. Auch bei Fronleichnamsproszessionen hat die Universität einen besonderen Ehrenplatz: in Abwesenheit des Hofes steht ihr der Rang vor dem Adel und nur nach den k.k. geheimen Räten zu. Der ehemalige Rektor der Prager Universität, Cassian Hallaschka, erinnert daran, daß bei der Fronleichnamsprozession 1820 in Prag der Rektor und die Dekane den Rang unmittelbar nach dem Kaiser einnahmen. Auch bei kaiserlichen Begräbnissen komme der Universität ein Ehrenplatz zu: so sind die Vertreter der Behörden nicht bei Einsegnung in der Kapuzinerkirche vertreten, der Rektor und die Dekane schon - Wien, 7. Mai 1835.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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