Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.978 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.978 |
Titel: | Rückerstattung von Portogebühren an den Magistrat von Graz wegen der Präsentation eines Kilber - Vilinischen Stipendiaten. |
Entstehungszeitraum: | 02.07.1828 - 11.07.1828 |
Schachtelnummer: | 56 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 960 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 9 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß der Magistrat von Graz, der das Präsentationsrecht für die Kilber - Vilinische Stiftung innehabe, im letzten Besetzungsverfahren für Sigmund Grißl um die Rückerstattung von Portogebühren in der Höhe von 2 fl. 21 kr. ersucht habe. Das Konsistorium hält dies für nicht zulässig, da Postsendungen "in Schulsachen" ohnehin portofrei befördert werden, wenn dies auf dem Brief vermerkt wird. Weiters sind die Präsentanten in dieser Eigenschaft Parteien; wenn notwendige Ausgaben anfallen, müssen sie von ihnen getragen werden. Schließlich habe das Konsistorium gar keine Amtsdiener, die derlei Taxen eintreiben können. Das Konsistorium hat dieses Ansuchen zunächst nicht beantwortet, worauf der Grazer Magistrat nochmals urgiert habe. Der geforderte Betrag sei zwar gering, aber für Sigmund Grißl bzw. seine Mutter, die sehr bedürftig sind, nicht unbeträchtlich. Der Universitätssyndicus hat Grißl vorgeladen und ihm das Ansuchen vorgelegt. Grißl und seine Mutter haben erklärt, nicht zahlen zu können. Das Konsistorium merkt an, daß es merkwürdig sei, für die Präsentation zu einem Stipendium mit 12 fl. CM ein Sechstel dieser Summe zahlen zu müssen. Der Magistrat von Graz habe nurn gedroht, sich an eine höhere Behörde zu wenden. Das Konsistorium erachtet dies als ungebührlich und legt den Fall der Regierung vor; diese soll den Magistrat von Graz darüber belehren, daß dieser kein Anrecht auf Rückerstattung von Gebühren habe [Reinschrift] - Wien, 2. Juli 1828. Beilagen: [1]: Der Magistrat von Graz teilt dem Konsistorium mit, daß gegen das Gesuch der Katharina Grißl für ihren Sohn Sigmund nichts einzuwenden sei und daß deshalb Sigmund Grißl für das freie Stipendium der Kilber - Vilinischen Stiftung vorgeschlagen wird; weiters wird um Rückerstattung der in der beiliegenden Taxnote angeführten Gebühren ersucht - Graz 17. Jänner 1828. [2]: Taxnote über 2 fl. 21 kr., die vom Magistrat zu Graz für das Gesuch der Katharina Grißl bezahlt wurden. [3]: Der Magistrat von Graz widerholt sein Ansuchen um die Rückerstattung der Gebühren für das Gesuch der Katharina Grißl - Graz, 19. April 1828. [4]: Der Magistrat von Graz ersucht das Konsistorium nochmals um die Rückerstattung der offenen Gebühren; sollte dies nicht geschehen, werde man sich an eine höhere Behörde wenden - Granz 19. Juni 1828. [Rückseite des Konsistorialberichts]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß es sich in dieser Sache an das Steiermärkische Gubernium zu wenden habe; außerdem wird die Nichtbeantwortung des Grazer Schreibens als unhöflich und nicht zweckmäßig gerügt - Wien, 11. Juli 1828. Das Konsistorium teilt dem Magistrat von Graz in einer Note mit, daß Postsendungen in Schulsachen ohnedies portofrei zu befördern sind. Weiters seien Präsentanten nicht berechtigt, Rückerstattung für Ausgaben zu fordern; dies sei auch noch nie gefordert worden. Es berichtet, daß Sigmund Grißl bzw. seine Mutter ersucht wurden, diesen Betrag freiwillig zu bezahlen; beide haben aber erklärt, diese Zahlung nicht leisten zu können. Da das Konsistorium nicht berechtigt ist, die Zahlung zu erzwingen, so kann es dem Ersuchen des Grazer Magistrats nicht nachkommen [Konzept] - Wien, 23. Juli 1828. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Konzept: s. CA 2. 0. 976. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=24400 |
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