AT-UAW/CA 1.0.357 Einführung eines Eides für Universitätsangehörige und Universitätsangestellte, daß sie keiner Geheimgesellschaft angehören., 1806.03.06-1806.12.02 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.357
Signatur Archivplan:CA 1.0.357
Titel:Einführung eines Eides für Universitätsangehörige und Universitätsangestellte, daß sie keiner Geheimgesellschaft angehören.
Entstehungszeitraum:06.03.1806 - 02.12.1806
Schachtelnummer:8
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 345 1/2
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß durch ein Hofdekret vom 13. Februar beschlossen wurde, daß kein Universitätsabgehöriger oder Universitätsangestellter einer Geheimgesellschaft angehören darf und daß künftig die Kandidaten vor der Promotion einen diesbezüglichen Eid abzulegen und einen schriftlichen Revers auszustellen haben. Für Universitätsangestellte genügt der Revers - Wien, 6. März 1806.
Anfragen zu einigen Punkte des Regierungsdekrets vom 6. März, die die Art, in der der Eid geleistet werden soll sowie die Personen, die ihn abzulegen haben, betreffen - undatiert; vor 28. April 1806.
Das Konsistorium richtet eine Anfrage an die Regierung, ob die Bezeichnung "übrige Dienerschaft" im Regierungsdekret vom 6. März auch für die Diener in Livree wie die Hausmeister, Hausknechte, Saaldiener oder die Bibliotheksdiener gelte - Wien, 28. April 1806.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Bibliotheksdiener den Eid und den schriftlichen Revers abzulegen hätten; die übrigen Diener in Livree hätten nur den Revers abzugeben - Wien, 14. Juni 1806.
Das Konsistorium schickt der Regierung die seit März ausgestellten Reverse - Wien, 9. November 1806.
Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Konsistorium den Empfang der seit März ausgestellten Reverse - Wien, 2. Dezember 1806.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Anfrag wurde offenbar im Konsistorium behandelt; Randglossen zu den einzelnen Punkten - bei Frage, wer unter "Dienerschaft" zu rechnen sei, Randglosse, daß Anfrage an Regierung zu richten sei - ist geschehen. Kein Hinweis auf Verfasser.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=24537
 

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