Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.477 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.477 |
Titel: | Aufhebung der Stiftungsadministration der Universität durch die Studienhofkommission. |
Entstehungszeitraum: | 22.07.1812 - 19.08.1812 |
Schachtelnummer: | 47 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 468 1/2 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission auf den Bericht des Konsistoriums vom 8. Februar über die Verwaltung der Stipendienstiftungen beschlossen hat, daß das Vermögen der Stiftungen beim Provinzialzahlamt deponiert werden soll, welches künftig auch die Zinsen einzuheben und die Stipendien zu bezahlen hat. Deshalb soll das Konsistorium ein Verzeichnis der Stiftungen abgeben; die Superintendenten sollen über das Vermögen berichten, wo es veranlagt ist und ob Stiftungshäuser und sonstiges Vermögen vorhanden ist. Außerdem sollen die Superintendenten die Stiftbriefe beilegen sowie die Namen der Stipendiaten und die Höhe der Stipendien bekanntgeben; weiters sollen sie berichten, ob sie eine Remuneration erhalten. Das Konsistorium soll die Stiftungsabrechnungen des letzten und des laufenden Jahres beilegen - Wien, 22. Juli 1812. Das Konsistorium teilt der Niederösterreichischen Regierung mit, daß es gegen die Verordnung der Studienhofkommission an den Kaiser rekurriert habe und ersucht um Aufschub für den geforderten Bericht, bis eine Entscheidung gefällt wird [Konzept] - Wien, 17. August 1812. Das Konsistorium legt dem Kaiser seine Einwände gegen die Verordnung der Studienhofkommission vor: wenn die Stiftungsadministration künftig beim Provinzialzahlamt liegt, dann sei es nicht einzusehen, warum die Superintendenten noch Rechnung legen sollen. Die Stiftungen wurden bis jetzt von den Superintendenten unter der Aufsicht der Universität ordentlich verwaltet; trotz der Verringerung der Zinsen konnte die ursprüngliche Zahl der Stipendiaten und die Höhe der Stipendien beibehalten werden. Durch den Entzug der Stiftungsadministration würde die Universität in schlechtem Licht dastehen. Schließlich erfolgt die Verwaltung der Stiftungen durch die Universität nach dem Willen der Stifter. Deshalb ersucht das Konsistorium um die Aufhebung des Hofkommissionsdekrets [Konzept] - undatiert, zwischen 22. Juli und 19. August 1812. Konzept für Rekurs [gehört zu Konzept des Konsistorialgesuchs an den Kaiser; vgl. Verweis auf fol. 5v]: Der Entzug der Stiftungsadministration durch die Universität entspreche nicht dem Willen der Stifter, da diese die Administration der Universität übertragen haben. Der Entzug der Verwaltung würde ein schlechtes Licht auf die Universität werfen und deren Ruf schädigen; außerdem habe sie sich in der Verwaltung nichts zu Schulden kommen lassen. Bei vielen Stiftungen konnte das Vermögen sogar vermehrt werden. Weiters habe die Verwaltung durch die Universität und die Bestellung von Superintendenten, die Universitätsangehörige sind, den Vorteil, daß diese über die Notwendigkeiten der Stiftungen genau Bescheid wissen. Außerdem bestehe über die Stiftungen eine stärkere Bindung sowohl zwischen den Studenten und der Universität als auch zwischen den Doktoren und der Universität, die durch den Entzug der Administration geschwächt würde. Viele Doktoren machen aus diesem Grund ebenfalls Stiftungen oder Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen wie z. B. die Stiftung des ehem. Rektors Quarin zur Goldbergstiftung in der Höhe von 8000 fl.. Schließlich sei die Administration der Stiftungen auf diese Art wesentlich billiger, da die meisten Superintendenten unentgeltlich arbeiten; nur bei einigen Stiftungen würden geringe Remuneration ausbezahlt - undatiert, zwischen 22. Juli und 19. August 1812. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=24542 |
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