AT-UAW/CA 2.1.467 Geislerische Meßstiftung - Untersuchung, 1784.03.26-1790.04.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.467
Signatur Archivplan:CA 2.1.467
Titel:Geislerische Meßstiftung - Untersuchung
Entstehungszeitraum:26.03.1784 - 01.04.1790
Schachtelnummer:66
Frühere Signaturen:Lit. G, Reg. Nr. 52 ad 3
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:13 fol.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium teilt der Niederösterreichischen Regierung Folgendes mit:
Die 1784 von der Niederösterreichischen Regierung angeforderten Informationen über die Geislerische Meßstiftung seien ordnungsgemäß übermittelt worden. Da jedoch keine weiteren Anweisungen seitens der Regierung gefolgt seien, hätte man damals darauf verzichtet, zwei neue Benefiziaten auszuwählen und den für die Abhaltung zweier Messen pro Woche vorgesehenen Betrag von 100 fl. jährlich bei der Stiftungskassa einbehalten und in Form einer 3,5%igen Kupferamtsobligation angelegt. Bei einer kürzlich durchgeführten Revision der Stiftungsrechnungen sei man jedoch wieder daran erinnert worden, daß das Geislerische Benefizium nicht zweckgemäß verwendet werde. Die Niederösterreichischen Regierung wird ersucht, eine Entscheidung in dieser Angelegelegenheit zu treffen und dem Konsistorium mitzuteilen, wie künftig vorgegangen werden solle - Wien, 15. Oktober 1789.

(beiliegend Kopien der Korrespondenz aus 1784:
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß sich die Niederösterreichische Landschaftsobligation Nr. 6084 der Klerfischen Stiftung über 4300 fl. bei der Universität befinden müsse. Da das Kapital der Stiftung in den Religionsfond eingegliedert werden soll, wird die Universität aufgefordert, die Obligation an das Kameralzahlamt abzugeben. Weiters solle berichtet werden, ob sich eine Geislerische Stiftungsobligation, der Abhaltung einer wöchentlichen Messe gewidmet, ebenfalls bei der Universität befinde oder wo sie sonst aufbewahrt sein könnte. Im Fall, daß die Obligation von der Universität aufbewahrt werde, solle der Regierung die Obligationsnummer, die Namen der Gläubiger sowie die Höhe der ausständigen Interessen mitgeteilt werden - Wien, 26. März 1784.

Das Konsistorium erstattet der Niederösterreichischen Regierung den angeforderten Bericht über ein zur Geislerischen Stiftung gehörendes Meßbenefizium und das dafür gewidmete Kapital. Der Bericht enthält einerseits eine Zusammenfassung des Stiftbriefes, andererseits einen Überblick über die Entwicklung des Stiftungskapitals: Von den 10.000 fl. Stiftungskapital werden 2.000 fl. der Erhaltung zweier Priester bei St.Stephan gewidmet, die beide wöchentlich eine Messe zu lesen haben. Die übrigen 8.000 fl. bzw. die daraus resultierenden Interessen seien für Stipendien für sechs arme Studenten und zwei Aussteuerstipendien für Dienstmädchen zu verwenden. Das Stiftungskapital sei auf 12.200 fl. angewachsen und beim Wiener Stadtbanco angelegt. Die Originalobligation werde im Universitätsarchiv verwahrt - Wien, 22. April 1784.)

Rückseite: Vermerk der Niederösterreichischen Regierung über die Weiterleitung der Angelegenheit an das erzbischöfliche Konsistorium. Dieses solle Bericht darüber erstatten, ob der Kurat Joseph Schnell oder jemand anderer noch im Genuß des Benefiziums sei und wenn nicht, wielange es schon unbesetzt wäre - Wien, 22. Oktober 1789.

Das erzbischöfliche Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß keine genauen Angaben über die Verwendung der beiden Geislerischen Meßstiftungen erteilt werden könnten, da die Universität das Patronat über die Benefizien habe. Man solle sich in dieser Sache an das Konsistorium wenden - Wien, 17. November 1789.

Das erzbischöfliche Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß den Kooperatoren der erzbischöflichen Kur ein Geislerisches Benefizium verliehen wurde, was durch ein Regierungsdekret 1785 neuerlich bestätigt worden sei. Über das zweite Benefizium wisse man mit Sicherheit, daß es die
Universität seit 1783 nicht mehr verliehen hätte - Wien, 17. Dezember 1789.

Der Chormeister zu St. Stephan, Patritius Fast, berichtet dem erzbischöflichen Konsistorium, daß eine Geislerische Meßstiftung an die Kooperatoren der Erzbischöflichen Kur verliehen wurde. Seit 1785 stünden diese im Genuß des Benefiziums, welches jedoch nicht wie früher bei der Universität, sondern vom Kameralzahlamt zu beheben sei - Wien, 17. Dezember 1789.

Das Universitätskonsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß beide Geislerische Meßstiftungen seit 1783 bzw. 1784 nicht mehr ausbezahlt worden seien. Man hätte mit dieser Maßnahme dem Regierungsdekret vom 26. März 1784 Folge geleistet, in welchem die Einziehung der Benefizien [vermutl. in den Religionsfond] angekündigt worden sei. Da bis 1789 keine weitere Anordnung gefolgt sei, hätte das Konsistorium bei der Regierung neuerlich Anzeige erstattet - Wien, 16. Jänner 1790.

Rückseite: Befehl der Niederösterreichischen Regierung an das Universitätskonsistorium, das Kapital der beiden Geislerischen Benefizien samt der angefallenen Interessen der Regierung zu übergeben. Weiters solle Bericht darüber erstattet werden, ob die übrigen Geislerischen Stiftungsgelder, im Besonderen das für die Ausstattung von Dienstmädchen gedachte Kapital, ordnungsgemäß verwendet würden - Wien, 1. April 1790.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

Deskriptoren

Einträge:  Strahl, Joseph < Jurist, Notar; Wien, Universität > (ca. 1739-04.04.1802) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=25467
 

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