CA 3.1830 Bestrafung des Buchführers Georg Lackner und des Künstlers N. Meissens wegen des Verkaufs eines verbotenen Kupferstiches, 1672.04.13-1672.09.19 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.1830
Signatur Archivplan:CA 3.1830
Titel:Bestrafung des Buchführers Georg Lackner und des Künstlers N. Meissens wegen des Verkaufs eines verbotenen Kupferstiches
Entstehungszeitraum:zwischen 13.04.1672 und 19.09.1672
Schachtelnummer:140
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. L, Nr. 38
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:19 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Neuburg / Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Philipp Wilhelm Graf von Pfalz-Neuburg, Kurfürst von der Pfalz, teilt Kaiser Leopold I. mit, dass von dem Wiener Buchführer Georg Lackner (Lackhner) "ein schimpflicher pasquillantischer truck" verkauft werde, der sich gegen ihn selbst, gegen andere Kurfürsten und Fürsten des Reichs und "nit weniger gegen außwertige Crohnen" richtet und bittet seinen Vetter Leopold den Buchführer dafür zu bestrafen und den Kupferstich öffentlich verbrennen zu lassen. - Neuburg, 13.04.1672

Die Nö. Landesregierung befiehlt Rektor und Konsistorium der Universität Wien, dass kraft allerhöchster Entschließung der Verkauf des Kupferstiches durch den Universitätsbuchführer Georg Lackner einzustellen und der Buchführer zu bestrafen sei. - Wien, 29.03.1672

Der Universitätsbuchführer Georg Lackner bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien die Strafe von 300 fl., die er bereits bezahlt hat an ihn zurückzugeben oder zumindest zu verringern, da nicht er der Schuldige ist, sondern der Künstler des Kupferstiches N. Meisens (Meissens). - 06.05.1672

Der Universitätsbuchführer Georg Lackner bittet Kaiser [Leopold I.] um Nachsehung seiner bereits beim Universitätskonsistorium bezahlten Strafe von 300 fl. - 14.05.1672

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der Nö. Landesregierung mit, dass das Universitätsgericht dem Kunstführer Georg Lackner eine Strafe von 300 fl. für den öffentlichen Verkauf des Kupferstiches "die churfürstliche durchlaucht zu Cöln" auferlegt hat und dem Künstler N. Meisens eine Strafe von 18 Reichstalern. Man möchte es bei der Höhe der Strafen belassen, da der Buchführer bereits seit vielen Jahren sein Geschäft ausübt und wissen hätte müssen, dass es sich bei dem Kupferstich um ein "verbottenes pasquil" handelt. Um herauszufinden, welcher der beiden die Idee für den Kupferstich hatte, sollen diese erneut vor das Konsistorium zitiert werden. - 04.07.1672

Die Nö. Landesregierung befiehlt Rektor und Konsistorium der Universität Wien, einen Bericht über den Ausgang der Tagsatzung zu übermitteln. - Wien, 19.09.1672

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=268800
 

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