CA 3.2061 Ernestina Weinhard contra Anna Maria Meixnerin wegen des Verkaufsprivilegs auf Schwefelbalsam, 1711.07.17-1744.09.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2061
Signatur Archivplan:CA 3.2061
Titel:Ernestina Weinhard contra Anna Maria Meixnerin wegen des Verkaufsprivilegs auf Schwefelbalsam
Entstehungszeitraum:17.07.1711 - 10.09.1744
Schachtelnummer:142
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. M, Nr. 93
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:8 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass im Rechtsstreit zwischen Johann Josef Leonhard Zeller, Curator ad actum der minderjährigen Tochter Ernestina des verstorbenen Simon Leopold Weinhardt, und Anna Maria Meixnerin, geb. Weinhardtin wegen des Verkaufprivilegs ("braparir- feilhab- und verkhauffung") für Balsam sulveris et artificialis die Erstgenannte um die Revision der Akten gebeten hat. Kraft allerhöchster Entschließung der "verwittibten röm[ischen] keyserin" [Amalia Wilhelmine] wird ein Aufschub des Verfahrens ("stillstand") um 12 Monate gewährt und Rektor und Konsistorium der Universität Wien befohlen, die Akten mitsamt der Urteilsbegründung ("motiva") an die Nö. Landesregierung zu senden. Wien, 17.07.1711

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft allerhöchster Resolution vom 10. März Ernestine Weinhardt von der Klage von Anna Maria Meixnerin freigesprochen wurde. Sollte sie oder ihre ehelichen Erben ohne Nachkommen versterben, so würde das Privileg auf Anna Maria Meixnerin oder ihre Erben übergehen. Der Schwefelbalsam soll von der Medizinischen Fakultät auf seine Qualität hin untersucht werden und "die wahr jederzeit in billichen preiß gehalten werden". Wien, 17.03.1712

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Anna Maria Meixnerin kraft allerhöchster Entschließung vom 25. April die Erlaubnis erteilt wurde, den bereits auf Vorrat hergestellten Schwefelbalsam zu verkaufen. Wien, 29.04.1715

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der Nö. Landesregierung mit, dass die eingelangten Berichte des Collegii pharmaeutici und der Medizinischen Fakultät die Kassierung des Privilegs auf die Herstellung von Schwefelbalsam durch die Witwe Anna Maria Meixnerin, geb. Weinhartin empfehlen. 10.09.1744

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Zeller, Johann Joseph Leonhard < Jurist; Wien, Universität > (-10.04.1729) (Person\Z)
  Weinhartin [Großschopfin], Ernestina (Person\W)
  Weinhart von Rosenheim, Simon Leopold (-10.08.1709) (Person\W)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
CA 3.2074 Verlassenschaft N. Weinhard und Johann Georg Großschopf, 1718.04.06-1720.05.28 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=278641
 

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