CA 3.2107 Mehrere Parteien contra Gottlob Seebald Michna, Freiherr von Weizenau wegen Verbal- und Realinjurien bzw. der Bezahlung von Gerichtsexpensen, 1729.10.05-1731.09.27 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2107
Signatur Archivplan:CA 3.2107
Titel:Mehrere Parteien contra Gottlob Seebald Michna, Freiherr von Weizenau wegen Verbal- und Realinjurien bzw. der Bezahlung von Gerichtsexpensen
Entstehungszeitraum:05.10.1729 - 27.09.1731
Schachtelnummer:142
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. M, Nr. 139
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:47 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass der Tanzmeister der Universität Wien, Jean François Michel, kraft allerhöchster Entschließung vom 27. Juni im Gerichtsverfahren beim böhmischen Kammerrecht zwischen Anna Franziska Büllowin, verwitwete Testorin, und Gottlob Seebald Michna, Freiherr von Weizenau, "in puncto vis privatae" von letzterem als Zeuge ernannt wurde und befehlen das eidliche Verhör des Zeugen anhand Weisartikel und Fragstück. Wien, 06.07.1731
[Beilagen:]
Weisartikel für Jean François Michel, aus welchem hervorgeht, dass Anna Franziska Büllowin als "Hausfrau" des Ferdinand Graf Michna den Beklagten und Bruder von Gottlob Seebald Michna wegen Verbal- und Realinjurien verklagt hatte, nachdem ein Streit um die Versperrung der Haustüre entbrannt war. 05.10.1729 [Abschrift]
Interrogatoria für Jean François Michel, 22.11.1729 [Abschrift]
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Jean François Michel kraft allerhöchster Entschließung vom 27. Juni im Gerichtsverfahren beim böhmischen Kammerrecht zwischen Franz Martin Janson und Gottlob Seebald Michna wegen Realinjurien, von letzterem zum Zeugen ernannt wurde und befehlen das eidliche Verhör des Zeugen anhand Weisartikel und Fragstück. Wien, 06.07.1731
[Beilagen:]
Weisartikel für Jean François Michel, aus welchem hervor geht, dass Franz Martin Janson, Bruder der Anna Franziska Büllowin, Gottlob Seebald Michna wegen Verbal- und Realinjurien im selben Streit um die Versperrung der Haustüre verklagt hatte 02.12.1729 [Abschrift]
Interrogatoria für Jean François Michel, 24.01.1730 [Abschrift]
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Jean François Michel im Gerichtsverfahren beim Obersten Burggrafenrecht zwischen Georg Gruber, bürgerlicher Sattlermeister in Prag und Gottlob Seebald Michna, Freiherr von Weizenau, wegen der Bezahlung von Gerichtsexpensen von Michna zum Zeugen ernannt wurde und befehlen das eidliche Verhör des Zeugen anhand Weisartikel und Fragstück. Wien, 27.09.1731
[Beilagen:]
Gottlieb Seebald Michna von Weizenau bittet das Oberste Burggrafenrecht um Zulassung des Zeugen Jean François Michel. s.d. [Abschrift]
Das Burggrafenrecht bittet Kaiser [Karl VI.] um das Verhör des Zeugen Jean François Michel durch das zuständige Gericht. 26.07.1731 [Abschrift]
Zeugenaussage (attestation) von Johann Franz Mühel [Michel], Prag, 01.07.1730
Weisartikel (articuli positionales), 21.11.1730 [Abschrift]
Fragstück (interrogatoria), 21.03.1731 [Abschrift]
Verzeichnis (specification) der Gerichtsexpensen über 72 fl. 31 kr., 09.11.1730
Bestätigung des böhmischen Kammerrechts für eine Zahlungsfrist von 20 Tagen zur Begleichung von Gottlob Seebald Michna von Waizenaus Schulden von 214 fl. bei Georg Gruber. 18.07.1730

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Michel, Jean François (Tanzmeister, saec. XVIII) (Person\M)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=281450
 

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