CA 3.2166 Erbschaft Franz Karl Mayer und Resignation desselben als Mitglied der Philosophischen Fakultät, 1768.09.29-1772.07.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2166
Signatur Archivplan:CA 3.2166
Titel:Erbschaft Franz Karl Mayer und Resignation desselben als Mitglied der Philosophischen Fakultät
Entstehungszeitraum:29.09.1768 - 01.07.1772
Schachtelnummer:143
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. M, Nr. 198
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:40 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dr.phil. Franz Karl Mayer bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien um die Ausstellung eines Kompasschreibens an das Universaldepositenamt zur Ausbezahlung der Zinsen seines väterlichen Erbteils, welcher aufgrund einer Appellation derzeit nicht ausbezahlt wird. 29.09.1768, 09.12.1768
[Beilage:] Konsistorialdekret zur Ausbezahlung der Zinsen des Erbteils an Franz Karl Mayer an das Universaldepositenamt. 29.11.1768, 09.12.1768, Entwürfe

Franz Karl Mayer bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien um die Ausstellung eines Kompasschreibens an das Universaldepositenamt zur Ausbezahlung mehrerer Obligationen aus seiner Erbschaft, da er in die Philosophische Fakultät aufgenommen wurde und ausweisen muss, dass er sich "als doctor standmässig erhallten" kann. 09.12.1768
[Beilagen:] Franz Karl Mayer bestätigt, dass er aus seiner Erbschaft ausreichende Mittel besitzt um in die Philosophische Fakultät aufgenommen zu werden. Wien, 02.12.1768, aufgedrücktes Wachssiegel

Die Philosophische Fakultät teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Franz Karl Mayer kraft allerhöchster Entschließung als Landgerichtsbeisitzer entlassen wurde und sich aufgrund "wegen einigen Krankheitsumständen" im Spanischen Spital befindet. 08.06.1768

Die Philosophische Fakultät teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Fraz Karl Mayer berichtet habe, dass er "wider den gebrauch aller 4 facultaten einen revers von sich geben müssen" dass er als Doktor standesgemäß leben kann und nun um die Rückgabe dieser Urkunde bittet. Die Philosophische Fakultät hofft, dass Mayer das ihm ausbezahlte Geld dafür nützt sich standesgemäß zu kleiden, bezweifelt dies aber aufgrund seiner "bekannten Blödsinnigkeit". 23.01.1770
Franz Karl Mayer bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien erneut um Ausbezahlung von Obligationen aus seinem Erbe um Schulden in der Höhe von 500 fl., welche auf seinem Haus in Enzerdtorf lasten, abbezahlen zu können. 27.04.1770
[Beilagen:] Franz Karl Müller bestätigt, dass er sein Haus in Lengerstorf ohne das Vorwissen von Rektor und Konsistorium der Universität Wien weder belasten noch verkaufen werde. Wien, 27.04.1770

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen dem Grundbuchamt der Herrschaft Veste Liechtenstein mit, dass die 500 fl. aus einer Hypothek auf das Haus von Franz Karl Mayer durch Ausbezahlung vom Erbteil desselben durch das Universaldepositenamt beglichen werden. Wien, 04.05.1770, Entwurf
[Beilage:] Konsistorialdekret an das Universaldepositenamt. 04.05.1770, Entwurf

Bestätigung aus dem Grundbuch der Herrschaft Burgg Mödling und Vesten Liechtenstein über eine Hypothek auf das Haus in Enzerstorf, welches Franz Karl Mayer gehört. Schloß Lichtenstein, 12.05.1770
Franz Karl Mayer bittet den Dekan und die Philosophische Fakultät der Universität Wien aufgrund seiner Krankheit um die Resignation als Mitglied der Philosophischen Fakultät. 12.09.1770

Franz Karl Mayer bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien um die Annahme seiner Resignation als Mitglied der Philosophischen Fakultät, welche bereits von der Philosophischen Fakultät angenommen wurde. 13.09.1770

Die Doktoren der Medizin Josef Habermann und Philipp Jakob Pöck bestätigen dass Franz Karl Mayer für die Erhaltung seiner Gesundheit eine Reise nach Karlsbad unumgänglich ist. Wien, 25.09.1770

Franz Karl Mayer bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien um die Ausbezahlung der verbleibenden 4500 fl. aus seiner Erbschaft, nachdem er aus der Philosophischen Fakultät ausgetreten ist. 26.09.1770
[Beilage:] Konsistorialdekret an das Universaldepositenamt zur Ausbezahlung der 4.500 fl. 26.09.1770, Entwurf

Rektor und Konsistorium der Universität Wien legen dem Stadtmagistrat Wien den Fall Franz Karl Mayer dar, welcher sich nach Resignation als Mitglied der Philosophischen Fakultät unter die Gerichtsbarkeit des Stadtmagistrats fällt. 26.09.1770, Entwurf
Die Philosophische Fakultät teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Franz Karl Mayer als Mitglied der Philosophischen Fakultät ausgeschlossen wurde und derselbe "niemermehr als ein memburm unserer facultät zu erkennen" und bitten seine Bittschriften künftig nicht mehr anzunehmen. 07.04.1772

Franz Karl Mayer bittet erneut um Ausstellung einer Urkunde zur Bestätigung des Doktortitels. 19.05.1772

Die Philosophische Fakultät teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass sie in die Ausstellung einer Urkunde zur Bestätigung des Doktortitels von Franz Karl Mayer einwilligt. 01.07.1772
[Folgende Aktenstücke gehören nicht zum Fall Franz Karl Mayer:]
Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen Hof- und Gerichtsadvokat Christoph Aigner mit, dass er von der Nö. Landesregierung zum Kommissar für die Inquisition mit dem Studenten der Medizin Alois Schoboscheck ernannt worden. 10.10.1768, Entwurf

Rektor und Konsistorium der Universität Wien bestätigen, dass die Ersparnisse der Universität Wien in Form einer Stadt-Banco-Obligation über 5.988 fl. an den k. k. Kassier Johann Freyberger übergeben wurde. Wien, 31.12.1768, Entwurf

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
CA 3.2191 Konsistorialprotokolle in Beschlussfassung die Ausbezahlung der Erbschaft von Franz Karl Mayer betreffend, s.d. (sine dato) (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=282764
 

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