Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2178 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2178 |
Titel: | Ansuchen von Edmund Maximilian Mazzarella um Verleihung eines Buchdruckerprivilegs |
Entstehungszeitraum: | 26.10.1779 - 21.04.1780 |
Schachtelnummer: | 143 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit. M, Nr. 210 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 17 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Edmund Maximilian Mazzarella bittet Nö. Landesregierung um die Erlaubnis mit "alten büchern handeln, oder so zu sagen tandlen" zu dürfen. 26.10.1779 [Beilage:] Biografische Angaben zum Leben von Cajetan Mauro Mazzarella. s.d.
Die gesamten Buchhändler der Universität Wien berichten dem Dekan und der Philosophischen Fakultät, dass man Mazzarelli "gleich so vielen andern lieber illicite handeln und machen zu lassen, als ihn zu privilegiren". 08.02.1780
Dekan und Philosophische Fakultät berichten Rektor und Konsistorium der Universität Wien über die Befragung der gesamten Universitätsbuchhändler zum Ansuchen Edmund Maximilian Mazarellas um Verleihung eines Privilegs als Buchhändler und missbilligen den Bericht, da er im Gegensatz zu § 8 der Buchhändlerordnung steht. 13.02.1780
Rektor und Konsistorium der Universität Wien berichten der Nö. Landesregierung von dem Gutachten der gesamten Buchhändler und raten der darin vorgeschlagenen heimlichen Erlaubnis zum Handel mit alten Büchern ab, da dies mit der Buchhändlerordnung nicht vereinbar ist und derzeit mehr privilegierte Buchhandlungen existieren, als festgesetzt wurde. Rektor und Konsistorium der Universität Wien sprechen sich gegen das Privileg für Mazzarella aus, da der Supplikant aufgrund seiner fehlenden finanziellen Mittel und fehlender Dokumente nicht dafür qualifiziert ist. Auch die Buchtandlerei sei verboten, weswegen um die strikte Einhaltung des Verbots ersucht wird, da dies bereits überall in Wien und der Vorstadt vorkomme. Bei einer Bewilligung wäre Mazzarella zudem Tür und Tor für eine eigene Buchhandlung geöffnet und die Gefahr für den Handel mit verbotenen Büchern sei nicht zu unterschätzen. 20.02.1780, Entwurf und Ausfertigung
Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen dem Dekan und der Philosophischen Fakultät mit, dass die Nö. Landesregierung [1.] Edmund Maximilian Mazzarella den Handel mit alten Büchern unter der Bedingung gestattet habe, dass "daß er sich von allem Verkäufe oder Verlage neuer Bücher [...] zu enthalten habe" [2.] die Buchhändler Namen und Wohnung der unbefugten Händler angeben sollen. [Es folgt anschließend:] Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilt Edmund Maximilian Mazzarella mit, dass die Nö. Landesregierung ihm den Handel mit alten Büchern unter der Bedingung gestattet habe, dass "daß er sich von allem Verkäufe oder Verlage neuer Bücher [...] zu enthalten habe" 21.04.1780, Entwurf |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=283418 |
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