CA 3.2216 Ursula von Nassau contra Albin Vischer wegen der Rückzahlung von Schulden, 1640.05.23 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2216
Signatur Archivplan:CA 3.2216
Titel:Ursula von Nassau contra Albin Vischer wegen der Rückzahlung von Schulden
Entstehungszeitraum:23.05.1640
Schachtelnummer:144
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. N, Nr. 6
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass Ursula von Nassaur [Nassau], geb. Siglin in ihrem Rechtsstreit mit dem Büchsenmeister Albin Vischer aus "Camorn" [nicht auflösbar] wegen 162 fl. per Zwischenurteil ("interlocutoria") durch den Vizedom N.N. festgesetzt, dass Ursula von Nassau mit einem Kompasschreiben an den Universitätsnotar Martin Gerhardt ausgestattet wird um das Zeugenverhör vorzunehmen und zu bestätigen, da man einer öffentlichen Urkunde ("instrumentum publicum") "khein glauben geben werden wollen". Nachdem sich Gerhardt aber geweigert hatte, wurde vom Universitätskonsistorium eine Kollationierungsverordnung ausgefertigt. Es folgte eine Entschuldigung für die entstandene Verspätung ("attestation ad exculpandum morum"). Schlußendlich wurde kraft allerhöchster Entschließung festgesetzt, dass Ursula von Nassau zu der von ihr angesuchten restitution in integrum "[zu]gelassen werden solle" und ihr somit die 162 fl. von Vischer ausbezahlt werden müssen. Wien, 23.05.1640

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=284183
 

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