Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2258 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2258 |
Titel: | Verlassenschaftsabhandlung der Mutter von Franz Ehrenfried Novack |
Entstehungszeitraum: | 18.09.1764 - 20.11.1764 |
Schachtelnummer: | 144 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit. N, Nr. 48 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 14 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien, Breslau |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der Nö. Landesregierung mit, dass der der akademischen Gerichtsbarkeit in Wien unterstellte Anwalt Franz Ehrenfried Novack aus dem Grund bei der Nö. Landesregierung eine Bittschrift vorgebracht hatte, um die Universität zur Ausstellung eines Revers de observando reciproco anzuweisen [Beilage A], da er mit seiner Bitte bereits bei Rektor und Konsistorium der Universität Wien eingekommen war [B]. Ausgangspunkt war die Verlassenschaft der Mutter, welche zwei Jahre zuvor [in Preussen] verstorben war, und die preussische Gerichtsbarkeit für die Einantwortung nun einen Revers de observando reciproco forderte [C,D,E]. Rektor und Konsistorium geben bekannt, dass die aus dem Jahr 1763 stammende Resolution nicht vorsieht, dass niedere Gerichte das Revers ausstellen und bittet die Nö. Landesregierung als übergeordnete Instanz um Ausstellung der Urkunde. 13.11.1764, Ausfertigung und Entwurf [Dorsualdekret der Nö. Landesregierung:] Befehl zur Ausfertigung des Reversalbriefs durch die Universität Wien, 20.11.1764 die Universtät um Ausstellung einer Reversalbriefs an die preussiche Kriegs- und Domainenkammer gebeten hatt [Beilage A:] Franz Ehrenfried Novack bittet die Nö. Landesregierung Rektor und Konsistorium Universität Wien anzutragen, einen Reversalbrief an die preussische Kriegs- und Domainenkammer ausstellen zu lassen. 03.11.1764 [Beilage B:] Novack bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien um Ausstellung des Reveralbriefes. 18.09.1764 [Beilage C:] Dekret der preussischen Kriegs- und Domainenkammer in Breslau über die Einantwortung der Verlassenschaft der Mutter von Franz Ehrenfried Novack mit der Erfordernis eines Revers de observando reciproco durch die zuständige Gerichtsbarkeit in Wien. Breßlau, 01.05.1764, Abschrift [Beilage D:] Dekret der preussichen Kriegs- und Domainenkammer in Breslau, dass eine Bestätigung des Hof- und Nö. Kammerprokurators nicht ausreicht, da dies nicht die zuständige Gerichtsbarkeit ist. Breslau 09.08.1764, Abschrift [Beilage E:] Sebastian Andre Kraus, Hof- und Nö. Kammerprokurator bestätigt, dass Verlassenschaften von preussischen Behörden an jene Erben, die in den österreichischen Erblanden leben, "ohnbedencklich" ausgefolgt werden können, nachdem das Abfartsgeld entrichtet wurde. Wien, 30.09.1764
Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der preussischen Kriegs- und Domainenkammer in Breslau mit, dass preussischen Untertanen "ohne einigen Anstand" nach Abzug des Abfahrtsgelds Erbschaften und Erbanteile ausgefolgt werden können, was auch für die Verlassenschaft der Mutter von Franz Ehrenfried Novack beim Stadtmagistrat in Gleiwitz in Schlesien zutrifft, sobald das Abfahrtsgeld entrichtet wurde. Wien, 20.11.1764 |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=285339 |
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