CA 3.2260 Georg Nadler contra Andreas Rauscher wegen Rechtsstreitigkeiten um die Verlassenschaft Theresia Rauscherin und um die Zahlung von Alimenten, 1770.08.28-1772.06.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2260
Signatur Archivplan:CA 3.2260
Titel:Georg Nadler contra Andreas Rauscher wegen Rechtsstreitigkeiten um die Verlassenschaft Theresia Rauscherin und um die Zahlung von Alimenten
Entstehungszeitraum:28.08.1770 - 22.06.1772
Schachtelnummer:144
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. N, Nr. 50
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:26 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rektor und Konsistorium der Universität Wien berichten der Nö. Landesregierung von der Rechtsstreitigkeit zwischen Dr.med. Georg Nadler und dessen Schwiegervater Andreas Rauscher, Zahnarzt der Universität Wien. Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, dass dieser das Inventar der Verlassenschaft seiner verstorbenen Schwiegermutter Theresia Rauscherin "nicht getreülich errichten" hat lassen, "sondern verschiedene Sachen verschwigen haben solle" und hatte um "Nachtrag ad inventarium" angesucht. Rektor und Konsistorium hatten den Beklagten aber von allen Anschuldigungen freigesprochen. Die Frau von Georg Nadler, Magdalena, geb. Rauscherin hatte daraufhin die Appellation angemeldet, war aber zuvor nicht als Klägerin aufgetreten und somit nicht anerkannt worden, da ihr Mann die Klage eingereicht hatte. Die Verlassenschaft war 1769 eingeantwortet worden, in diesem Zusammenhang hatte Magdalena Rauscherin bestätigt, keine weiteren Ansprüche mehr an der Verlassenschaft ihrer Mutter geltend zu machen. Georg Nadler wiederum kann an die Verlassenschaft seiner Schwiegermutter keine Anprüche stellen, weil er nicht erbberechtigt ist. 28.08.1770
Andreas Rauscher bittet Rektor und Konsistorium um die Errichtung einer gerichtlichen Sperre über jene Kapitalien, die Dr.med. Georg Nadler dem Universitätszahnarzt Andreas Rauscher zu geben schuldig ist. 12.03.1771, 23.04.1771, 07.05.1771
[Beilage:] Sperrdekret über 200 fl. [die schuldigen 200 fl. hatten sich aus einem Streit um die von Andreas Rauscher jährlich zu bezahlenden Alimente für seine Tochter Magdalena ergeben]. 12.03.1771, 23.04.1771, 07.05.1771, Abschriften

Rektor und Konsistorium teilen der Nö. Landesregierung mit, dass Andreas Rauscher in einem Rechtsstreit mit Johann Georg Nadler zur Appellation zugelassen wurde. 01.04.1772, Abschrift

Rektor und Konsistorium überreichen der Nö. Landesregierung einen Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Konsistoriums und die Akten sowie die Motive, die zur Schöpfung des Urteils im Fall Nadler contra Rauscher geführt haben. 07.04.1772

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass der Appellant [Rauscher] aufgrund des Todes von Nadler um die Rückgabe der Akten an die Universität gebeten hatte [und somit die Appellation zurückgezogen] (Nadler habe "das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt"). Wien, 22.06.1772

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Rauscher, Johann Georg (Zahnarzt) (-1748) (Person\R)
  Nadler, Johann Georg < Mediziner; Wien, Universität > (-07.05.1772) (Person\N)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=286318
 

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