CA 3.2268 Bürgerliche Buchbinder contra Universitätsbuchbinder wegen des Verkaufs von Büchern, 1744.11.06-1746.03.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2268
Signatur Archivplan:CA 3.2268
Titel:Bürgerliche Buchbinder contra Universitätsbuchbinder wegen des Verkaufs von Büchern
Entstehungszeitraum:06.11.1744 - 25.03.1746
Schachtelnummer:145
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. N, Nr. 58
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:25 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:N. Zöch und die gesamten bürgerlichen Buchbindermeister von Wien bitten Landesfürstin Maria Theresia ein Hofdekret zu verabschieden um eine Reihe von Misständen im Wiener Buchhandel zu unterbinden, die ihr Geschäft ruinieren. Der erste Punkt der Bittschrift, der sich gegen die Universitätsbuchdrucker richtet, betrifft den Handel und den Verkauf von Kalendern und gebundener Waare, welche die Wiener Universitätsbuchdrucker auf "einige Ständl auf allen Märkten und Pläzen" den Leuten der Stadtguardi, ihren Frauen, Kindern und anderem Gesindel feilbieten. Des weiteren beschweren sich die Buchbindermeister über den Verkauf von ausländischen Büchern durch die Universitätsbuchdrucker und die "lutherischen" Buchbinder. Punkt 8 betrifft die "sogenannten Bildtcramern", welche "uncatholische" Bücher einführen, ohne die Maut zu bezahlen. Als Konsequenz bitten die Buchbinder um die Auflösung von drei widerrechtlich aufgenommenen Buchbindereien. Wien, 06.11.1744, Abschrift

Die Nö. Landesregierung befiehlt Rektor und Konsistorium der Universität Wien einen Bericht zur Beschwerde der bürgerlichen Buchbindermeister zuzusenden. 20.08.1745

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der Nö. Landesregierung mit, dass der "Unterschleif" [Schmuggel] bereits per Dekret verboten wurde, welches auch die Bestrafung bei Zuwiederhandeln beinhaltet. Die bürgerlichen Buchbindermeister werden aufgefordert ihre Anschuldigungen zu beweisen und den Buchhandlungen durch einer Visitation die unrechtmäßig zum Verkauf angebotenen Werke als Beweis vorzulegen. Gegen die Anschuldigung, gebundene Bücher von "fremten" zu verkaufen, geben Rektor und Konsistorium bekannt, dass es zu keiner Zeit verboten war, gebundene Bücher zu verkaufen. In Bezug auf die "Bildelcramer" bitten auch Rektor und Konsistorium darum, diese durch die Ministerial-Banco-Deputation vom Verkauf nicht zensierter Werke abzuhalten. Schließlich wird angegeben, dass die Bitte um Auflösung der 3 Buchbindereien jeglicher Grundlage entbehrt. Wien, 07.12.1745

Die Nö. Landesregierung befiehlt Rektor und Konsistorium der Universität Wien die Erstattung eines Berichts betreffend die einer kaiserlichen Resolution zuwiderhandelnde Aufnahme von Benjamin Neuman als akademischen Buchbinder und ein einstweiliges Berufsverbot für denselben. Wien, 18.02.1746

Rektor und Konsistoirum der Universität Wien teilen der Nö. Landesregierung mit, dass man in Erwägung gezogen ("consistorialiter deliberiret") hatte, Neumann aufzunehmen, er aber derzeit nicht in der Universitätsmatrikel eingetragen ist und somit auch nicht dem Schutz der Universität untersteht. 24.03.1746, Ausfertigung und Abschrift

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen der Landesfürstin [Maria Theresia] mit, dass die Nö. Landesregierung derselben auferlegt hatte, weder Benjamin Neumann noch einen anderen Buchbinder aufzunehmen. Gegen letzteren Zusatz rekurrieren Rektor und Konsistorium, da es das althergebrachte Recht der Universität ist, Personen "ad meliorem culturam", zu denen auch die Buchbinder und -händler zählen, aufzunehmen und bitten, die Entscheidung der Nö. Landesregierung aufzuheben. 25.03.1746

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=286326
 

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