CA 3.2721 Zeugenschaft von N. Wencko und N. Hirschweill für eine Obligation, 1681.09.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2721
Signatur Archivplan:CA 3.2721
Titel:Zeugenschaft von N. Wencko und N. Hirschweill für eine Obligation
Entstehungszeitraum:12.09.1681
Schachtelnummer:150
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit R, Nr. 42
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die beiden Vormunde des Pupillen [Benedikt Ruckher] , Adam Hinterweckher, Mitglied des äusseren Rats, und der Wiener Bürger Paul Schenekh bitten Rektor und Konsistorium um die Vorladung der Rechtsanwälte N. Wencko und N. Hirschweill, damit ihre Aussagen wegen ihrer verweigerten Unterschrift als Zeugen einer Obligation durch die Universitätskanzlei schriftlich aufgenommen sowie beglaubigten Abschriften mit dem "consistoriatsinsigl" ausgestellt werden.12.09.1681

Aussage der beiden Gerichtsprokuratoren N. Wenkho und N. Hirsch zur Ausstellung einer Obligation des Pupillen Benedikt Ruckher gegenüber Gundakher Graf von Stahrenberg[Gundaker von Starhemberg] in der Höhe von 500 fl. Die beiden Gerichtsprokuratoren hatten sich geweigert ohne Bezahlung von 1 fl. 30 kr. die Obligation als Zeugen zu unterzeichnen. 17.09.[1681], Abschrift

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=315044
 

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