Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2818 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2818 |
Titel: | Anton Roßhaubt contra Franz Borgias von Gschwandtner wegen der Begleichung einer ausständigen Rechnung |
Entstehungszeitraum: | 31.03.1761 - 25.05.1765 |
Schachtelnummer: | 151 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit R, Nr. 138 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Rektor und Konsistorium geben allen bekannt, dass im Rechtsstreit zwischen dem Bedienten der fünf Stiftungsalumnen der Kallmünzerischen Stiftung Anton Roßhaubt contra den Kurator der Stiftung Kallmünzer Dr. [Franz Borgias] von Gschwandtner in zweiter Instanz entschieden wird, dass Roßhaubt seine für das Jahr 1758 gestellten Geldforderungen aufgrund seiner bereits abgefassten Generalquittung für dasselbe Jahr nicht Rechnung getragen wird und derselbe für das Folgejahr eine neuerliche Aufstellung aller Rechnungen an den Stiftungskurator zu übergeben habe. 31.03.1761
Rektor und Konsistorium der Universität geben allen bekannt, dass die Appellation [?] von Anton Roßhaubt abgewiesen wurde. 15.01.1762
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass der Kurator innerhalb einer 14tägigen Frist eine Aufstellung mit den erhaltenen und ausgegebenen Stiftungsgeldern für das Jahr 1756 sowie die dazugehörigen Belege nachreichen darf, damit das Resitutionsgesuch für die von Roßhaupt geforderten Gelder abgewiesen werden kann. Wien, 08.07.1762
Rektor und Konsistorium geben der Nö. Landesregierung bekannt, dass dem von der Kallmünzerischen Stiftung mittlerweile entlassene Anton Roßhaubt nach dem ergangenen Urteil bereits mehrmals aufgetragen wurde, sich weiterer Klagen bei Androhung des Arrests zu enthalten. 03,11.1764, Entwurf
Rektor und Konsistorium geben der Nö. Landesregierung bekannt, dass sich Roßhaubt nun an die Kaiserin gerichtet und eine neuerliche Anstellung bei der Stiftung Kallmünzer oder anstatt dessen die Ausbezahlung einer jährlichen Summe aus den Stiftungsgeldern gefordert hatte. In der Zwischenzeit war der Supplikant aufgrund der fortwährenden Gerichtsbehelligung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Da der Supplikant sich jedoch nicht einsichtig verhält und von der weiteren Behelligung der Gerichte ausgegangen werden kann, empfiehlt man die bereits angedrohte Exilierung in das Banat. 25.05.1765, Entwurf |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Deskriptoren |
Einträge: | Schwandner, Franz Borgias von < Jurist; Wien, Universität > (gest. nach 1782?) (Person\S) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=321305 |
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