CA 3.2959 Dekret zur Vorrangstellung der Leibmedici bei Zusammenkünften mit den Mitgliedern der Medizinischen Fakultät, 1671.02.03-1675.10.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2959
Signatur Archivplan:CA 3.2959
Titel:Dekret zur Vorrangstellung der Leibmedici bei Zusammenkünften mit den Mitgliedern der Medizinischen Fakultät
Entstehungszeitraum:03.02.1671 - 18.10.1675
Schachtelnummer:153
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit S, Nr. 122
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft allerhöchster Entschließung die Leibärzte bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften oder Sitzungen die Vorrangstellung gegenüber den Mitgliedern der Medizinischen Fakultät innehaben, außer es handelt sich um den Dekan der Medizinischen Fakultät oder den Rektor, so dieser selbst ein Mediziner sei. Dies gelte nicht für Zusammenkünfte bei Hof, bei denen die Leibärzte die Präzedenz vor den Universitätsmitgliedern vorbehalten ist. Wien, 03.02.1671, Abschrift

Die Leibärzte Nikolaus Wilhelm Beckher und Lorenz Stüber bitten Kaiser [Leopold I. ] um die Bestätigung der Präzedenz der Leibärzte bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften und Sitzungen vor den Mitgliedern der Medizinischen Fakultät, außer dem Dekan und dem Rektor magnificus. 18.10.1675

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Veröffentlichungen:Das Dekret vom 03.02.1671 wurde in AFM 5, 488-490 ediert.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=352426
 

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