J Alt 1.1.76 Promotions- und Immatrikulationstaxen sowie Durchführungsmodalitäten von Prüfungen an der Juridischen Fakultät, 1775.07.08-1836.04.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 1.1.76
Signatur Archivplan:J Alt 1.1.76
Titel:Promotions- und Immatrikulationstaxen sowie Durchführungsmodalitäten von Prüfungen an der Juridischen Fakultät
Entstehungszeitraum:08.07.1775 - 18.04.1836
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:Fasc. I No. 1852
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:8 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rektor und Konsistorium ordinarium teilen dem Dekan und der Juridischen Fakultät mit, dass durch Dekret der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei vom 12.08.1775 verfügt wurde, dass Kandidaten für das juridische Doktorat vor der Promotion 100 Gulden Taxe und danach innerhalb eines halben Jahrs bei der Aufnahme in die Fakultät die restlichen 400 Gulden sowie die üblichen 3 Dukaten zu erlegen haben. Geistliche haben für das Doktorat des geistlichen Rechts 50 Gulden zu erlegen, für das Doktorat beider Rechte diesselbe Summe wie Weltliche. Jusstudenten haben bis Ende Dezember des 1. Studienjahres ihre Matrikelscheine vorzulegen. Die Immatrikulationstaxen betragen für einen Bürgerlichen, der bereits an einer anderen Universität immatrikuliert war, 1 Gulden bzw. bei Erstimmatrikulation 2 Gulden. Adelige entrichten 2 bzw. 4 Gulden, Grafen 4 bzw. 8 Gulden. Die Immatrikulationsfrist, die je 2 Tage im November und Dezember beträgt, soll vom Dekan festgelegt und durch Anschlag an den Universitätstoren bekanntgemacht werden [Original und Abschrift].
Von der Universitätskanzlei am 18.04.1836 kollationierte Abschrift eines Dekrets der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei vom 08.07.1775, in welchen dem Direktor der juridischen Studien Franz Ferdinand Schrötter Bestimmungen für die Prüfungen an der Juridischen Fakultät mitgeteilt werden; diese betreffen u. a. die Zulassung der Kandidaten zu den Rigorosen, die Ausstellung von Attestaten, die Ankündigung und Durchführung von Prüfungen, die Dauer der Rigorosen und die dafür zu leistenden Taxen [s. o.].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:S. auch CA 1.2.147.
Auf Abschrift von 1836 befindet sich ein Bleistiftvermerk, dass das Original in der Universitätsregistratur unter Fasc. I No. 2 (CA 1.2.) zwischen Reg. Nr. 144 und 145 verzeichnet wurde, sich aber nicht mehr dort befindet.
 

Deskriptoren

Einträge:  Schrötter, Franz Ferdinand < Jurist; Wien, Universität > (13.01.1736-03.07.1780) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 1.1.152 Normen für das Studium, die Prüfungen und das Doktorat des geistlichen Rechts, 1836.03.16-1836.06.28 (Akt)

verwendet für:
J Alt 6.853 Termine für die Immatrikulation sowie Festsetzung der Matrikeltaxen, 1775.08.18 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.2.147 Festsetzung der Promotions- und Immatrikulationstaxen an der Juridischen Fakultät., 1775.08.12-1775.08.18 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.645 Vorschrift über die Abhaltung von Prüfungen, 1775.08.18 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=363573
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem