J Alt 1.1.122 Eintritt der Doktoren in die Fakultäten, 1817.01.23 (ca.)-1817.08.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 1.1.122
Signatur Archivplan:J Alt 1.1.122
Titel:Eintritt der Doktoren in die Fakultäten
Entstehungszeitraum:ca. 23.01.1817 - 29.08.1817
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:Fasc. I No. 6007
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Juridische Fakultät berichtet dem Konsistorium in Betreff der durch Regierungsdekret vom 23.01.[1817] aufgeworfenen Frage des Eintritts der Doktoren in die Fakultäten, dass sie eine vom Dekan und Syndikus geführte Fakultätsmatrikel vorschlagen, in die sich die promovierten Doktoren mit Name, Geburtsort, Religion, Alter, Ehestand, Promotions- und Immatrikulationsdatum eintragen sollen; mit dem Matrikelschein sollen sie sich in der nächsten Fakultätsversammlung melden. Der Eintritt in die Witwen- und Waisensozietät soll gesondert erfolgen. Weiters berichten sie über die Taxen für die Promotion und die Aufnahme in die Juridische Fakultät [undatiert].
Die Studienhofkommission verfügt betreffend des Eintritts der Doktoren in die Fakultäten, dass es an der Philosophischen und Theologischen Fakultät bei der bisher geübten Praxis bleiben soll, nur die Professoren sollen verpflichtend beitreten. Bei den Juristen sollen nur Fakultätsmitglieder die Advokatur ausüben dürfen. Gleiches gilt auch für die Doktoren der Medizin, doch sollen Ärzte, die nicht in Wien praktizieren wollen, hier ihre Ausbildung machen dürfen, ohne der Fakultät beitreten zu müssen. Juden dürfen zwar in die Fakultäten aufgenommen werden, dort jedoch keine Ämter ausüben.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=364116
 

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