Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J Alt 1.1.122 |
Signatur Archivplan: | J Alt 1.1.122 |
Titel: | Eintritt der Doktoren in die Fakultäten |
Entstehungszeitraum: | ca. 23.01.1817 - 29.08.1817 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | Fasc. I No. 6007 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Juridische Fakultät berichtet dem Konsistorium in Betreff der durch Regierungsdekret vom 23.01.[1817] aufgeworfenen Frage des Eintritts der Doktoren in die Fakultäten, dass sie eine vom Dekan und Syndikus geführte Fakultätsmatrikel vorschlagen, in die sich die promovierten Doktoren mit Name, Geburtsort, Religion, Alter, Ehestand, Promotions- und Immatrikulationsdatum eintragen sollen; mit dem Matrikelschein sollen sie sich in der nächsten Fakultätsversammlung melden. Der Eintritt in die Witwen- und Waisensozietät soll gesondert erfolgen. Weiters berichten sie über die Taxen für die Promotion und die Aufnahme in die Juridische Fakultät [undatiert]. Die Studienhofkommission verfügt betreffend des Eintritts der Doktoren in die Fakultäten, dass es an der Philosophischen und Theologischen Fakultät bei der bisher geübten Praxis bleiben soll, nur die Professoren sollen verpflichtend beitreten. Bei den Juristen sollen nur Fakultätsmitglieder die Advokatur ausüben dürfen. Gleiches gilt auch für die Doktoren der Medizin, doch sollen Ärzte, die nicht in Wien praktizieren wollen, hier ihre Ausbildung machen dürfen, ohne der Fakultät beitreten zu müssen. Juden dürfen zwar in die Fakultäten aufgenommen werden, dort jedoch keine Ämter ausüben. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=364116 |
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