J Alt 1.1.194 Ankündigung von Thesen bzw. Lehrgegenständen bei den Doktoratsdisputationen, 1847.06.16-1847.09.09 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 1.1.194
Signatur Archivplan:J Alt 1.1.194
Titel:Ankündigung von Thesen bzw. Lehrgegenständen bei den Doktoratsdisputationen
Entstehungszeitraum:16.06.1847 - 09.09.1847
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:Fasc. I No. 9065
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:16 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung befiehlt der Juridischen Fakultät per Dekret vom 16.06.1847, zu berichten, seit wann die in Wien geübte Praxis bestehe, dass die Defendenten bei den Disputationen zwar diverse Gegenstände ankündigen, sich jedoch im Vorfeld mit dem Opponenten auf die Argumentation einiger weniger Sätze einigen. Der Bericht soll gemeinsam mit dem Vizedirektorat und den übrigen Fakultäten erstellt werden.
Konzept der Noten der Juridischen Fakultät vom 01.07.1847, in dem sie das Vizedirektorat bzw. die Theologische und Medizinische Fakultät um Äußerung zu den Disputationen ersuchen.
Protokoll der Fakultätssitzung vom 09.09.1847, in dem der Referent Joseph Georg Hanny über das Regierungsdekret vom 16.06. und über die Äußerungen des Vizedirektorats sowie der Theologischen und Medizinischen Fakultät berichtet. Er schlägt vor, auf Basis dieser Äußerungen einen Bericht an die Niederösterreichische Regierung zu verfassen und die Äußerungen beizulegen.
Die Juridische Fakultät berichtet am 09.09.1847 an die Niederösterreichische Regierung über die rechtlichen Grundlagen für die Erlangung des Doktorats, dass diese für die Theologen in der Instruktion für den Direktor der theologischen Studien vom 07.01.1809 festgehalten sind, jene für das medizinische Doktorat in den Studienplänen von 1810 und 1833 und zitieren diese. Die Praxis der Absprache dürfte mit der freien Wahl der Opponenten durch die Defendenten begonnen haben, rechtliche Normen dafür finden sich keine. Weiters sei die Disputation keine Prüfung im eigentlichen Sinn, sondern ein feierlicher Akt. Abschließend spricht sich die Fakultät für die Beibehaltung der Inaugural-Disputation aus.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:S. auch J Alt 1.1.190 - 1.1.195, 1.1.212.
 

Deskriptoren

Einträge:  Hanny, Joseph Georg < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1799-10.05.1867) (Person\H)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 1.1.195 Ankündigung von Thesen bzw. Lehrgegenständen bei den Doktoratsdisputationen, 1847.09.09 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.212 Kontrolle der Thesen bei den Doktoratsdisputationen, 1848.02.28-1848.03.30 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.213 Verfahren bei den Doktoratsdisputationen, 1847.07.22-1848.03.30 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.190 Wiedereinführung von Thesen bei den Doktoratsdisputationen anstelle von allgemeinen Gegenständen, 1847.02.04-1847.05.30 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.191 Kontrolle der Thesen bei den Doktoratsdisputationen, 1847.05.30-1847.06.24 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.192 Kontrolle der Thesen bei den Doktoratsdisputationen, 1847.06.15-1847.11.24 (Akt)

siehe auch:
J Alt 1.1.193 Kontrolle der Thesen bei den Doktoratsdisputationen, 1847.07.25-1847.09.30 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=365367
 

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