CA 4.0.119 Albertina: Vorschrift über den Eintritt in die Ordensklöster - Beschwerden über die Erneuerung der Constitutio Albertina, 1688.06.03-1691.06.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.119
Signatur Archivplan:CA 4.0.119
Titel:Albertina: Vorschrift über den Eintritt in die Ordensklöster - Beschwerden über die Erneuerung der Constitutio Albertina
Entstehungszeitraum:03.06.1688 - 21.06.1691
Schachtelnummer:166
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. A, Nr. 20
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:216 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien, dass viele Geistliche es verstünden, Personen in jungen, teils unmündigen, Jahren an den geistlichen Stand zu binden. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, soll die Constitutio Albertina im Bereich der Regelungen für Klöster und deren Erbschaften optimiert werden, wofür ein Bericht von der Universität verlangt wird. Wien, 03.06.1688

Gutachten der Stadt Wien über die Constitutio Albertina - Wien, 1690
Gutachten einer Instanz über die Constitutio Albertina - ohne Datum
Gutachten der landesfürstlichen Regierung über die Constitutio Albertina - 14.07.1690
Gutachten der Theologischen Fakultät der Universität Wien über die Constitutio Albertina - Wien, 1691

Die Prälaten von Österreich unter der Enns führen in einer Bitte an Seine Majestät einige Punkte gegen die geplante Änderung der Consitutio Albertina, welche zum Nachteil der katholischen Kirche sein würden, da sie der eigentlichen Freiheit der Kirche entgegenwirken würden, an. Wien, ohne Datum

Bericht der Theologischen Fakultät an Rektor und Konsistorium der Universität Wien zu den Fragen, welche von der hohen Instanz gestellt wurden:
1) Welcher Anteil des väterlichen Erbes an jene Personen auszugeben ist, die in ein Kloster eintreten?
2) Welches Alter für den Eintritt in den geistlichen Stand notwendig ist?
Es wird geschlussfolgert, dass Verordnungen wie die Constitutio Albertina im eigentlichen Sinn gegen die Freiheit der Kirche seien.

Die Prälaten von Österreich ob der Enns senden ein Schreiben an den Prälatenstand unter der Enns, in dem sie ihre Besorgnis über die Introduzierung der Constitutio Albertina bezüglich der Regelungen zum Eintritt ins Kloster zum Ausdruck bringen und teilen ihre Hoffnung mit, dass der Kaiser den geistlichen Stand und dessen Immunität nicht unnötig kränken werde.
Der geistliche Stand formuliert einen Extrakt aus den Motiven, warum man sich gegen die Albertinische Constitution widersetzen sollte und führt an, dass die Albertina den geistlichen und weltlichen Rechten zuwider wäre und im Land ob der Enns niemals publiziert wurde. Wien, 18.05.1691
Es werden auch Punkte angeführt, die von den politischen Ständen in Steyr in die Neue Gerichts- und Landrechtsordnung inseriert wurden, und gegen die sich die Prälaten in Steyr bei Seiner Majestät beschwert haben.

Der Prälatenstand von Steyr bittet Seine Majestät, die Neue Gerichts- und Landrechtsordnung, welche zum Ruin des geistlichen Standes beitragen würde, zu überdenken.

Der Prälatenstand von Österreich unter der Enns sendet Seiner Majestät erneut ein Bitten, in dem der Nutzen der einzuführenden Constitutio Alberina abgehandelt wird. Wien, 21.06.1691

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=381766
 

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