CA 4.0.123 Albertina: Vorschrift über den Eintritt in die Ordensklöster - Regelungen zum Eintritt ins Kloster und Erbschaften, 1751.02.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.123
Signatur Archivplan:CA 4.0.123
Titel:Albertina: Vorschrift über den Eintritt in die Ordensklöster - Regelungen zum Eintritt ins Kloster und Erbschaften
Entstehungszeitraum:12.02.1751
Schachtelnummer:166
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. A, Nr. 4 ad 20
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:32
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rektor und Konsistorium der Universität Wien senden ihren Bericht, welcher sich mit testamentarischen Verfügungen der Personen, die in Klöster eingetreten sind, und weiteren Fragen rund um die Klöster befasst, an die Nö. Landesregierung:
1) Wie hoch die Summe wäre, die ein Novize dem Kloster zubringen kann?
2) Ob die Klöster bis auf diese Summe von allen weiteren Erbschaften auszuschließen sind?
3) In welchem Alter der Eintritt in ein Kloster zu gestatten wäre?
Es sei wichtig, dass die Jugend nicht durch einen frühen Eintritt ins Kloster im späteren Leben Reue empfindet, wodurch das Eintrittsalter für Männer auf 20 und für Frauen auf 18 Jahre zu beschränken ist oder der Eintritt von den Vormündern zu bestimmen ist. Was die eintretenden Güter betrifft, so ist man der Meinung, dass sie der landesfürstlichen Disposition unterworfen sind. Die Geistlichen würden sich verschiedener Mittel annehmen, um die wohlhabenden Jugendlichen an die Klöster zu binden, wie die Universität durch einige Exempel belegen kann. Dieser Umstand ist höchst bedenklich und sollte abgeschafft werden. Entscheidet sich eine vogtbare Person für den Eintritt ins Kloster, sollte es ihr frei stehen, das Vermögen dem Kloster zu überlassen oder damit frei zu disponieren. Die weiteren Punkte betreffen den Zeitpunkt des Eintritts in ein Kloster und den damit verbundenen Konsequenzen bei einer Erbschaft der Person. - Wien, 12.02.1751

[Bericht der Theologischen Fakultät an Rektor und Konsistorium der Universität Wien über die Regelungen bei Erbschaften von Personen, die in den geistlichen Stand eingetreten sind, sowie deren Alter beim Klostereintritt]

[Votum des Dekans der Juridischen Fakultät der Universität Wien, Dr. von Dietmanstorff, bezüglich der Regelungen zum Klostereintritt]
[Votum des Dekans der Theologischen Fakultät der Universität Wien bezüglich der Regelungen zum Klostereintritt]

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=381770
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem