J Alt 6.75 Nichtpfändbarkeit der Besoldungen landesfürstlicher Beamter, 1777.11.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.75
Signatur Archivplan:J Alt 6.75
Titel:Nichtpfändbarkeit der Besoldungen landesfürstlicher Beamter
Entstehungszeitraum:30.11.1777
Schachtelnummer:17
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. B No. 1994
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 30.11.1777 an den Direktor, Dekan und die Juridische Fakultät, mit dem der Fakultät ein Exemplar des kaiserlichen Patents vom 24.10. über die Beschlagnahmung der Besoldungen von landesfürstlichen Beamten zugeschickt wird.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das hier angesprochene Patent ist nicht erhalten. Damit werden Besoldungen landesfürstlicher Beamter bis 1.000 Gulden von Beschlagnahmungen durch Gerichte und ähnliche Institutionen ausgenommen. Bereits bestehende Ansprüche bleiben aufrecht. Vgl. dazu: Sammlung aller k.k. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind [...] Bd. 8. Wien 1787. S. 90, Nro. 1914.
S. auch J Alt 6.0.97.
 

Deskriptoren

Einträge:  Österreich / Beamte / Neuzeit (Sache\O)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.97 Aufhebung des Pfandverbots auf Beamtenbesoldungen, 1787.02.21 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=382607
 

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