CA 4.0.230 Hofdekret vom 10. August 1776, 1776.08.29-1776.08.31 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.230
Signatur Archivplan:CA 4.0.230
Titel:Hofdekret vom 10. August 1776
Entstehungszeitraum:29.08.1776 - 31.08.1776
Schachtelnummer:167
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. A, Nr. 57
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:5 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien über das Hofdekret vom 10. August 1776, welches aufgrund eines Vortrags über die Instruktion für das steirische Landrecht veröffentlicht wurde. Die Länderstellen sind zur Kundmachung des beigelegten Dekrets angehalten. Wien, 29.08.1776 - Hofdekret nicht beigelegt

Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen dem Dekan der Juridischen Fakultät in einem Schreiben mit, dass das betreffende Hofdekret in der Beilage mitgesandt wurde. Wien, 31.08.1776

Die allerhöchste Resolution befasst sich mit unparteiischen Richtern oder Justizdelegierten, welche zunächst innerhalb von drei Wochen und schließlich jedes Quartal Bericht über die laufenden Fälle und den Grund deren Verzögerung zu erstatten haben und mit einer Geldstrafe rechnen müssen, wenn diese Berichte nicht verfasst werden. Wien, 31.08.1776

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=383042
 

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