J Alt 6.173 Gutachten zu der in Wien üblichen Praxis, zum Tode Verurteilte innerhalb von 24 Stunden vor der Hinrichtung über den Termin zu informieren, 1757.01.13-1757.01.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.173
Signatur Archivplan:J Alt 6.173
Titel:Gutachten zu der in Wien üblichen Praxis, zum Tode Verurteilte innerhalb von 24 Stunden vor der Hinrichtung über den Termin zu informieren
Entstehungszeitraum:13.01.1757 - 14.01.1757
Schachtelnummer:18
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. C No. 1235
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 14.01.1757 an den Dekan und die Juridische Fakultät, mit dem der Fakultät die Mahnung der Regierung auf den lange nach der Frist abgegebenen Bericht betreffend die beim Wiener Stadt- und Landesgericht übliche Frist von 24 Stunden, innerhalb derer den zum Tode Verurteilten den Exekutionstermin mitgeteilt wird, was eine Abweichung von der Ferdinandäischen Halsgerichtsordnung ist.
Beilage: Adresse und Betreff des Konsistorialberichts an die Niederösterreichische Regierung in Justizsachen mit der Antwort und Mahnung der Regierung vom 13.01.1757.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Wurde unter Lit. C, Criminalgesetze eingereiht.
S. auch J Alt 6.0.168.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gutachten (Sache\G)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.168 Gutachten zu einer Verfügung betreffend Massnahmen gegen vermehrte Diebstähle bzw. zur Exekution von zum Tode Verurteilten innerhalb von 24 Stunden, 1756.07.06-1756.08.03 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=383247
 

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