J Alt 6.234 Zusammensetzung der Kriminalgerichte und Höhe der Urteilstaxen, 1804.01.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.234
Signatur Archivplan:J Alt 6.234
Titel:Zusammensetzung der Kriminalgerichte und Höhe der Urteilstaxen
Entstehungszeitraum:29.01.1804
Schachtelnummer:18
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. C No. 5146
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts an die Rechtsanwälte der freien Landgerichte in Österreich unter der Enns vom 29.01.1804 in Antwort auf deren Anfrage betreffend § 418, 419 und 535 des neuen Kriminalgesetzes. Die in Niederösterreich bis jetzt geübte Praxis der Zusammensetzung der urteilsfindenden Gerichte geht mit § 418 konform, dass Kriminalgerichte aus drei vom Obergericht in Kriminalsachen für fähig erklärten Männern, aus zwei Besitzern und einem Schreiber bestehen soll, wobei die Beisitzer nach Möglichkeit rechtsverständig sein sollen. Die Höhe der Urteilstaxen darf die in § 535 festgelegte Summe nicht überschreiten [Abschriften; 3 Exemplare, davon eines mit dem Vermerk, dass das Dekret an Dr. von Adlersburg zuzustellen sei].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Bei dem im Vermerk genannten Dr. von Adlersburg handelt es sich entweder um Joseph oder Karl Schwabel von Adlersburg; konnte nicht eindeutig geklärt werden.
 

Deskriptoren

Einträge:  Schwabel von Adlersburg, Joseph < Schwabl, Jurist; Wien, Universität > (1744-03.11.1820) (Person\S)
  Schwabel von Adlersburg, Karl Freiherr < Jurist; Wien, Universität > (15.03.1774-30.03.1855) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=383913
 

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