J Alt 6.390 Anwendung von § 115 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Ehen nicht unierter Griechen, 1825.08.16 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.390
Signatur Archivplan:J Alt 6.390
Titel:Anwendung von § 115 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Ehen nicht unierter Griechen
Entstehungszeitraum:16.08.1825
Schachtelnummer:19
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. E No. 6567
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol. [fol. 19-20]
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 16.08.1825 an den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend die durch Hofdekret vom 20.10.1820 kommunizierte Allerhöchste Entschließung vom 04.09.1820, dass § 115 [betrifft die Ehescheidung bei Nichtkatholiken] des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auch auf die Ehen der nicht unierten Griechen anzuwenden sei.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:S. auch J Alt 6.391.
Das Dekret wurde bei der Erschließung 1833/34 mit anderen Circularien und Dekreten der Signatur Lit. E zu einem Konvolut zusammengebunden.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.391 Mitteilung des Hofdekrets über die Anwendung von § 115 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Ehen nicht unierter Griechen an die Advokaten bzw. Fakultätsmitglieder, 1825.08.24 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=385716
 

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