J Alt 6.410 Heimfallfrist für bei Gericht erlegte Deposita, 1842.01.26 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.410
Signatur Archivplan:J Alt 6.410
Titel:Heimfallfrist für bei Gericht erlegte Deposita
Entstehungszeitraum:26.01.1842
Schachtelnummer:19
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. E No. 8327
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 26.01.1842 betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 09.11.1841, dass gerichtliche Deposita unbekannter Eigentümer künftig 30 Jahre nach dem Erlag verfallen; für bereits erlegte Deposita gilt der bisherige Zeitraum von 32 Jahren bzw. 30 Jahre ab der Kundmachung dieser Verordnung [Circulare und Schutzumschlag mit Betreff].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=385762
 

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