J Alt 6.420 Veranlagung von Kapitalien von Stiftungen, Fideikommissen sowie von Vormundschafts- und Kuratelfällen, 1777.06.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.420
Signatur Archivplan:J Alt 6.420
Titel:Veranlagung von Kapitalien von Stiftungen, Fideikommissen sowie von Vormundschafts- und Kuratelfällen
Entstehungszeitraum:24.06.1777
Schachtelnummer:20
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. F No. 1760
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 24.06.1777 an den Direktor, Dekan und die Juridische Fakultät, mit dem diesen der Inhalt einer kaiserlichen Resolution vom 16.06. bekannt gemacht wird, dass Kapitalien von Stiftungen und Fideikommissen ausschließlich bei öffentlichen Fonds zu veranlagen sind, da sie als dauerhaft angelegt sind; Vormundschaftsgelder, die zeitlich begrenzt sind, sollen zwar vorrangig ebenfalls bei öffentlichen Fonds veranlagt werden, können aber auch privat angelegt werden.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Unter dieser Registraturnummer befand sich auch ein Dekret vom 24.06.1774 mit Vorschriften zur Veranlagung von Waisengeldern auf Herrschaften und Häuser, das nicht erhalten ist. Unter Fasc. VI, Lit. W findet sich der entsprechende Platzhalter.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:verwendet für:
J Alt 6.1586 Veranlagung von Waisengeldern auf Immobilien, 1774.06.27 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=385833
 

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