Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 4.0.605 |
Signatur Archivplan: | CA 4.0.605 |
Titel: | Beitritt der öffentlichen Gebäude zu den Brandversicherungsanstalten |
Entstehungszeitraum: | 20.06.1825 - 26.11.1828 |
Schachtelnummer: | 171 |
Frühere Signaturen: | Fasc. IV, Lit. B, Nr. 145 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 15 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Nö. Landesregierung erteilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien den Auftrag, einen Bericht über die ihrer Administration unterstehende Gebäude bis zum 30. Juli über die Benutzung privater Brandversicherungsgesellschaften zur Sicherstellung der Ärarial- und Gefällsgebäude, welche aufgelistet sind, zu erstatten. Wien, 20.06.1825
Kopie der diesbezüglichen Hofkammerverordnung vom 16. Mai 1825.
Rektor und Konsistorium der Universität Wien senden dem Universitätsgebäudeinspektor Joseph Holzer die Aufforderung, einen Bericht über die Gebäude und dem Nutzen von Brandversicherungsgesellschaften zu tätigen. Wien, 13.07.1825
Rektor und Konsistorium der Universität Wien teilen den Dekanen der Fakultäten den Inhalt des Schreibens der Nö. Landesregierung mit. Wien, 18.07.1825
Bericht des Johann Franz Edler von Hieber, Hofarzt, an das Universitätskonsistorium. Wien, 25.07.1825
Bericht des Universitätsgebäudeinspektors Joseph Holzer an Rektor und Konsistorium der Universität Wien. Laut dessen Äußerung wäre der Beitritt in Hinblick auf die Gebäude der Universität, die sich im Burgfrieden der Stadt befinden, nicht notwendig, da der Beitrittsbeitrag ingesamt gesehen höher ausfallen würde als ein etwaiger Brandschaden. Die gleiche Überlegung gilt den Büchern und Gegenständen in den Museen. Wien, 26.07.1825
Bericht an das Universitätskonsistorium, in dem hervorgeht, dass den Verischerungsgesellschaften in jener Art beizutreten ist, welche in den Statuten der bestehenden Gesellschaft vorgeschrieben ist. Wien, 26.07.1825
Rektor und Konsistorium der Universität Wien senden der Nö. Landesregierung einen Bericht und erörtern die Fragen, ob und welcher Brandversicherungsgesellschaft beigetreten werden sollte mit dem Vermerk, dass der Wert der Bücher, Nationale und Gegenstände in den zur Universität gehörigen Museen nicht geschätzt werden konnte. Wien, 26.08.1825
Die Nö. Landesregierung informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien über das Dekret der Hofkammer vom 27. Oktober 1828, durch welches festgesetzt wurde, dass die Beitritte der Ärarial- und öffentlichen Fondsgebäude zu den Brandversicherungsanstalten nachteilig wären, da die zu zahlenden Prämien den möglichen Schaden bei Weitem übersteigen würden. Wien, 26.11.1828 |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=387666 |
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