J Alt 6.588 Zulassung des Haupteides, der nicht zurückgeschoben werden kann, 1842.05.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.588
Signatur Archivplan:J Alt 6.588
Titel:Zulassung des Haupteides, der nicht zurückgeschoben werden kann
Entstehungszeitraum:30.05.1842
Schachtelnummer:21
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. G No. 8356
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 30.05.1842 betreffend die durch Hofkanzleidekret vom 16.05. kundgemachte Allerhöchste Entschließung vom 23.04., dass die in der galizischen Gerichtsordnung von 1796 enthaltene Vorschrift über die Beweisführung durch Haupteid, der nicht zurückgeschoben werden kann, auch in den Provinzen eingeführt werden soll, in denen die allgemeine Gerichtsordnung von 1781 gilt [Text des Circulare und Schutzumschlag mit Kurzbetreff].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=388467
 

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